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Köln: Ausbilder der Feuerwehr wegen Missbrauchs vor Gericht


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Mann in U-Haft
Feuerwehrausbilder soll Jugendliche missbraucht haben


08.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Angeklagter mit Verteidigerin: Der Mann verbarg sich hinter einem Aktenordner.Vergrößern des Bildes
Angeklagter mit Verteidigerin: Der Mann verbarg sich hinter einem Aktenordner. (Quelle: Johanna Tüntsch)
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In Köln hat das Verfahren gegen einen Mann begonnen, der als Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr in Leverkusen zahlreiche Jungen missbraucht haben soll.

Wegen 31 Missbrauchsfällen ist ein Jugendbetreuer der Freiwilligen Feuerwehr in Leverkusen angeklagt. Seine Opfer sollen teils Jugendliche, teils aber auch noch Kinder gewesen sein. Die frühesten Taten, die ihm vorgeworfen werden, gehen auf das Jahr 2002 zurück – die letzten auf den Oktober 2020.

Seitdem sitzt der 54-Jährige in Köln in Untersuchungshaft. Innerhalb von 18 Jahren soll er sich an zahlreichen Jungen vergangen waren. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich dabei laut Anklage um Schutzbefohlene handelte, die ihm zur Ausbildung in der Jugendfeuerwehr anvertraut waren.

Ein Drittel der Taten ist schon verjährt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass viele der Taten sich in der Wohnung des Mannes abspielten. Über den Missbrauch im direkten, persönlichen Kontakt hinaus soll er auch mit einem heute 16-Jährigen über ein Videospiel Kontakt geschlossen haben. Dem Jungen gegenüber gab der Angeklagte sich demnach als jugendliches Mädchen aus und verleitete ihn dazu, pornographische Bilder von sich selbst zu versenden.

Bei einer Durchsuchung fanden Ermittler bei dem Angeklagten 98 jugendpornographische Bilder. Größtenteils handelt es sich um Jungen, deren Identität bekannt ist und die im Verfahren als Zeugen gehört werden sollen.

Einige der Opfer treten als Nebenkläger auf. Für einen heute 33-Jährigen, der Anfang der 2000er Jahre vom Angeklagten missbraucht worden sein soll, begann das Verfahren jedoch mit einer Ernüchterung. "Die Kammer sieht die Fälle 1 bis 11 als verjährt und daher nicht mehr verfolgbar an", sagte Sibylle Grassmann, die Vorsitzende der 20. Großen Strafkammer.

Infolge einer Gesetzesänderung im Jahr 2015, die teilweise rückwirkend gelte, würden Taten, die entsprechend lange zurückliegen, zwar noch nicht verjährt sein, doch in den fraglichen Fällen sei die Verjährungsfrist bereits vollendet gewesen, bevor die Gesetzesänderung in Kraft trat.

Nebenklage appelliert an Angeklagten

Rechtsanwalt Jens George, der den betroffenen Opferzeugen als Nebenkläger vertritt, räumte dazu ein: "Ich teile die Auffassung bezüglich der Verjährung. Ich möchte aber an den Angeklagten appellieren, Verantwortung zu übernehmen und sich zu den verjährten Taten dennoch zu äußern und seine Schuld einzuräumen."

Vor der Einlassung des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um Persönlichkeitsrechte des 54-Jährigen und seiner mutmaßlichen Opfer zu schützen. Das Urteil in dem Verfahren, für das insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt sind, ist auf den 9. September datiert.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Hauptverhandlung
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