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Köln: Sicherungsverwahrung für Wiederholungstäter


41-Jähriger filmte Kindesmissbrauch
Urteil in Köln: Wiederholungstäter muss in Sicherungsverwahrung


18.06.2021Lesedauer: 4 Min.
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Der Angeklagte, hier neben seinem Verteidiger Dr. Peter-René Gülpen, versteckte sich vor Prozessbeginn hinter einem Aktenordner.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte, hier neben seinem Verteidiger Dr. Peter-René Gülpen, versteckte sich vor Prozessbeginn hinter einem Aktenordner. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Ein 41-jähriger Mann, der im Laufe von 15 Jahren mindestens 7 Jungen missbraucht hat, wurde vor dem Landgericht Köln zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Außerdem ordneten die Richter Sicherungsverwahrung an.

Mit einem Urteil des Landgerichts Köln ist die Welt für Kinder ein wenig sicherer geworden: Die 2. Große Strafkammer ordnete für einen 41-Jährigen, der sich wiederholt an Kindern vergangen hat, die Sicherungsverwahrung an. Zunächst soll er jedoch wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie wegen der Herstellung und Besitz von Kinderpornographie für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Zusätzlich trägt er die Kosten, die durch seinen Strafprozess entstanden sind.

Sexuellen Missbrauch eines Jungen gefilmt

Wie er selbst zugab, hat der Mann 2017 in Bergheim einen Grundschüler, mit dessen Verwandten er befreundet war, bei einer Familienfeier missbraucht und dies gefilmt. Damit nicht genug: "Sie haben für ihn ein Schweigegebot verhängt, an das er sich gehalten hat, obwohl er unter den Taten leidet", führte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann dem Angeklagten vor Augen.

Jahrelang habe der Kleine nicht mehr allein in seinem Zimmer schlafen wollen. Nachdem das Verbrechen ans Tageslicht gekommen war, räumten die Eltern des Jungen dessen Zimmer um – doch erst, nachdem auch eine Tapete gewechselt worden war, konnte er sich langsam wieder daran gewöhnen, allein in seinem Bett zu schlafen. Das Kind steht am Ende einer langen Reihe von kleinen Jungen, die dem untersetzten Mann zum Opfer fielen.

Täter ist selbst Missbrauchsopfer

"Wir sehen in Ihrer Entwicklung eine ganze Reihe belastender Faktoren, sicher auch zu wenig Förderung und Zuwendung", räumte Kaufmann mit Blick auf die Kindheit des Mannes ein. So soll dieser von seiner Mutter geschlagen und von seinem älteren Bruder jahrelang sexuell missbraucht worden sein. Auch ein Erwachsener soll sich am Angeklagten vergangen haben, als dieser selbst noch ein Kind war.

Nach dem schlechten Start verlief auch dessen weiteres Leben unter prekären Bedingungen, wobei er sich mit Aushilfsjobs über Wasser hielt, Drogen konsumierte – und mehrfach durch Kindesmissbrauch auffiel. Bereits mit 26 Jahren trat er das erste Mal eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren an, nachdem er sich an vier Jungen im Alter zwischen acht und elf Jahren vergriffen hatte. Einer von ihnen war der Sohn seines Bruders.

Um im Anschluss an die Gefängniszeit einen Neustart zu schaffen, verließ der Mann seinen Heimatort und zog nach Köln. Dort lebte er zunächst im kinderreichen Stadtteil Sülz in einem Haus für entlassene Straftäter und lernte dort einen ebenfalls pädosexuellen Mann kennen. Durch ihn schloss er Freundschaft mit einem dritten Mann – einem Großonkel des Bergheimer Schülers, dessen Missbrauch ihn nun vor Gericht brachte. Mit diesem Bekannten lebte er zeitweise in einer Wohngemeinschaft im Rechtsrheinischen.

Richter überführte Täter im Schwimmbad

"Im Umfeld dieser Wohnung kam es zu gefährlichen Kontakten mit zwei Nachbarsjungen", so Kaufmann, als er in der Urteilsbegründung die Geschichte des Mannes Revue passieren ließ: Wegen zweifachen Missbrauchs wurde der Angeklagte bereits 2015 in Köln erneut verurteilt, damals allerdings auf Bewährung. Noch bevor diese abgelaufen war, fand man bei ihm Kinderpornografie. Es folgte eine Verurteilung zu neun Monaten ohne Bewährung. Die Haft für den Missbrauch aus 2015 sollte er nun ebenfalls absitzen.

In einem kurzen Zeitfenster, währenddessen er noch auf freiem Fuß war, kam es jedoch zu einer Situation, die ihn nun die Freiheit kosten wird: In einem Schwimmbad näherte er sich einem Jungen an, verwickelte ihn in ein Gespräch und tauschte mit dem Kind Adressen aus. Das beobachtete ein früherer Richter, der an jenem Tag selbst im Schwimmbad war. Er veranlasste Ermittlungen, im Zuge derer beim Angeklagten eine Video-Datei gefunden wurde, die ihn schwer belastete.

Weitere Verbrechen zu vermuten

"Die Aufnahme zeigt sie beim Missbrauch eines damals noch unbekannten Jungen. Die Polizei wollte den Jungen ausfindig machen – um die Tat aufzuklären, aber auch, um dem Kind zu helfen. Es dauerte noch ein Jahr, bis Ihr Verteidiger dahingehend auf Sie einwirken konnte, dass Sie seine Identität preisgaben", so der Richter, der auch klarmachte, dass die Kammer angesichts des Videos Zweifel daran habe, ob es nicht weitere Vorkommnisse mit diesem Kind gegeben habe: "Man hat den Eindruck: Der Junge kennt das", so Kaufmann. Zusätzlich deutete der Dateiname auf einen dreifachen Missbrauch hin.

Der Angeklagte hatte behauptet, er habe auf der Straße einen USB-Stick gefunden, auf dem es bereits Kinderpornografie und eine Datei mit entsprechendem Namen gegeben habe. Die habe er nur mit neuem Inhalt gefüllt. "Das ist ein Hinweis auf Ihre begrenzten intellektuellen Fähigkeiten", konstatierte Kaufmann sachlich: "Es ist mit Händen zu greifen, dass es zwei andere Missbräuche gegeben hat."

Pädophiler sprach offen mit dem Gutachter

Positiv anzurechnen sei dem Mann, dass er sich gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen offen gezeigt habe, obwohl er gewusst habe, dass es bei der Begutachtung um die Frage nach der Sicherungsverwahrung ging. Der Psychiater habe Pädophilie und den Missbrauch von Alkohol, Cannabis und Amphetaminen diagnostiziert, "zusammen mit intellektueller Minderbegabung eine fatale Konstellation", führte der Vorsitzende aus.

Mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung kommt der Mann im Anschluss an seine Haftstrafe bis auf Weiteres nicht in Freiheit, sofern nicht eines Tages festgestellt wird, dass er keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Beobachtungen im Gerichtsprozess
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