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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Angriff aus Eifersucht DJ stach auf Nebenbuhler ein – vier Jahre Haft
Ein 34-jähriger DJ, der dem Liebhaber seiner Freundin mehrere Schnittverletzungen zugefügt hat, wurde in Köln zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.
Wegen versuchten Mordes war er angeklagt, doch einen Monat nach dem Prozessauftakt darf ein 34-jähriger DJ aus den Niederlanden im Landgericht Köln erleichtert aufatmen: Die 5. Große Strafkammer hält diesen Vorwurf nicht für gerechtfertigt. Erwiesen ist aber, nicht zuletzt durch das Geständnis des Angeklagten, dass dieser am 3. Mai 2020 in Königsforst einen Bekannten massiv verletzt hatte. Die Kammer verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren.
"Eine Falle sehen wir hier nicht", so der Vorsitzende Richter Peter Koerfers, der in seiner Urteilsbegründung den Hergang der Ereignisse rekapitulierte. Die Kammer geht davon aus, dass der 34-Jährige mit seinem späteren Opfer habe sprechen wollen und sich die gewaltsame Auseinandersetzung im Streit ergeben hat.
Verlobte des Angeklagten in Tränen aufgelöst
Die Mutter seines jüngsten Kindes, weinte während der Urteilsverkündung in ihre Maske hinein. Während des Verfahrens war es zu einer spektakulären Situation kam, als der Mann ihr von der Anklagebank aus einen Heiratsantrag machte. An den Geschehnissen ist sie nicht ganz unbeteiligt. Der Tat vorangegangen war nämlich ein filmreifes Beziehungsdrama.
Der 34-Jährige, in Rotterdam wohnhaft und beruflich bedingt häufig auf Ibiza, war nur unregelmäßig bei seiner in Deutschland lebenden Partnerin, mit der er auch ein Kind hat. Unter dieser Konstellation litt die junge Frau: "Seine häufige Abwesenheit belastete die Beziehung", so Richter Koerfer lakonisch. 2019 begann sie daher eine Affäre – und das mit einem ebenfalls gebundenen Mann, mit dem auch der Angeklagte selbst bekannt war. Im März 2020 kam es gar zu einer gemeinsamen Reise beider Pärchen nach Mexiko. Da trat das Geheimnis allerdings zutage, und es folgte eine Reihe von Konflikten.
Zur Eskalation kam es am 3. Mai 2020, ironischerweise auf den Tag genau vier Jahre nachdem die Freundin des Angeklagten in einem sozialen Netzwerk geäußert hatte, dass sie sich verliebt habe. Für den Abend jenes Tages war verabredet, dass sich der Angeklagte und seine Lebensgefährtin in Leverkusen an der Adresse des Nebenbuhlers treffen würden, damit sie in seiner Begleitung einige persönliche Gegenstände von dort abholen könne.
Als aber der Angeklagte vorfuhr, sah er seine Freundin in Begleitung seines Konkurrenten aus dem Haus gegen. Sie war nämlich schon morgens angereist, um, wie der Richter trocken umschrieb, "die Affäre fortzusetzen". Der Angeklagte zählte eins und eins zusammen, wurde wütend und betätigte die Lichthupe.
Wilde Verfolgungsjagd
"Was dann kam, nahm Züge einer Verfolgungsjagd an", so Koerfers. Die Frau, die sich offenbar ertappt fühlte, rauschte in Begleitung ihres Liebhabers davon, der Vater ihrer Tochter hinterher. Mal setzt er seinen Geländewagen vor ihren Jaguar, um sie zum Bremsen zu bewegen, mal ging es über die Gegenfahrbahn.
Gleichzeitig wurde von Auto zu Auto telefoniert. Die Männer verabredeten, die Angelegenheit "von Mann zu Mann" zu klären. Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin lenkten jeweils ihre Wagen zur nächstgelegenen Tankstelle, wo der Leverkusener das Auto seiner Liebhaberin verließ und zum Angeklagten in den Wagen stieg. Gemeinsam steuerten die Männer ein Waldstück an.
"Rangelei" im Wald
Der Angeklagte habe seinen früheren Freund zur Rede stellen wollen, von diesem aber nur arrogante Antworten bekommen. In seinem Frust hat wohl der Angeklagte dem Geschädigten den Inhalt einer Getränkedose ins Gesicht geschüttet. Dieser hielt die Flüssigkeit für Säure, verließ den Wagen und es kam im Wald zu "einer Rangelei", wie Zeuginnen berichtet hatten.
Im Zuge dessen fügte der Angeklagte seinem Opfer mehrere Schnittverletzungen zu, die größte 23 Zentimeter lang. Er selbst hatte angegeben, dabei einen abgeschlagenen Flaschenhals verwendet zu haben, der im Wald lag. Die Kammer glaubte das jedoch nicht und geht davon aus, dass ein Messer zum Einsatz kam, das der Angeklagte bei sich hatte.
Wirkliche Tötungsabsichten hätten jedoch offenbar nicht bestanden: Es wäre für den Angeklagten ein Leichtes gewesen, bei seiner Flucht vom Tatort den anderen über den Haufen zu fahren, so Koerfers. Stattdessen habe er den Mann in "abstrakter, aber nicht konkreter" Lebensgefahr zurückgelassen. So beschränkt sich die Kammer auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
- Besuch der Gerichtsverhandlung