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Köln: Zeugin bekommt vom Angeklagten einen Heiratsantrag


Ungewöhnliche Szene im Gerichtssaal
Angeklagter bittet Zeugin um Ja-Wort

Von dpa, t-online, jot

Aktualisiert am 03.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte (34) und sein Verteidiger: Es geht um versuchten Mord.Vergrößern des BildesDer Angeklagte (34) und sein Verteidiger: Es geht um versuchten Mord. (Quelle: Tüntsch)

Er steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Dennoch hat ein Angeklagter (34) in Köln einer Zeugin im Gerichtssaal einen Heiratsantrag gemacht.

Ort und Umstände hätten romantischer sein können: Im Prozess in Köln wegen versuchten Mordes hat am Montag der Beschuldigte einer Zeugin einen Heiratsantrag gemacht. Mit dem ungewöhnlichen Schritt wollten der 34-Jährige und die Frau, die zusammen eine gemeinsame Tochter haben, ihre Verlobung aus dem Jahr 2019 bekräftigen. War das nur ein Trick?

"Die Kammer geht davon aus, dass der Antrag höchstwahrscheinlich einen strategischen Hintergrund hatte", so Gerichtssprecher Jan Orth. Zeugenstand und Anklagebank sind trotzdem in aller Regel nicht Schauplatz einer Verlobung: "Das gehört bei uns wahrlich nicht zum Tagesgeschäft", so Orth.

Bevor die Frau als Zeugin vernommen werden konnte, musste das Verhältnis des Paares geklärt werden. Zeugen müssen im Fall von Ehe, Verlobung oder direkter Verwandtschaft mit dem Angeklagten nicht aussagen.

Schon die Schilderung der ersten Verlobung hatte den Vorsitzenden Richter skeptisch gestimmt, da sie zwei Jahre zurückliegt. "Wenn man sich verlobt, heißt es, dass man heiratswillig ist. Warum sind Sie dann nicht verheiratet?", hatte er von dem 34-Jährigen wissen wollen. Dieser erklärte, man sei eben noch nicht dazu gekommen, sich um die Planung zu kümmern.

Nebenbuhler in Wald gelockt?

Dem Heiratsantrag war eine zweistündige, streckenweise scharf und laut geführte Erörterung des Beziehungsstatus' des Niederländers und der 32-jährigen Deutschen vorangegangen.

Der Angeklagte wird in dem Prozess des versuchten Mordes beschuldigt. Er soll im Mai 2020 einen Nebenbuhler zu einer Aussprache in einen Wald gelockt haben. Die Anklage wirft ihm vor, dem Mann eine unbekannte Flüssigkeit ins Gesicht geschüttet und ihm anschließend mit einem scharfkantigen Gegenstand lebensgefährliche Verletzungen zugefügt zu haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Beobachtungen beim Prozessauftakt
  • Interview mit dem Pressesprecher
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