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Köln-Deutz: Frau stürzt von Balkon – versuchtes Tötungsdelikt?


Mordkommission ermittelt
Frau stürzt von Balkon – versuchtes Tötungsdelikt?

Von dpa
Aktualisiert am 18.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Rettungswagen fährt zu einem Einsatz (Symbolbild): In Köln-Deutz sind zwei Personen von einem Balkon gestürzt.Vergrößern des Bildes
Ein Rettungswagen fährt zu einem Einsatz (Symbolbild): In Köln-Deutz sind zwei Personen von einem Balkon gestürzt. (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)
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In Köln ist eine schwer verletzte Frau in einem Innenhof gefunden worden. Offenbar war sie zuvor von einem Balkon gestürzt. Nun wird gegen einen Mann wegen versuchter Tötung ermittelt.

Nachdem in einem Kölner Innenhof eine 27-Jährige und ein 38-Jähriger mit teilweise schweren Verletzungen entdeckt worden sind, ermittelt eine Mordkommission in dem Fall. Das berichtete die Polizei. Es gebe Hinweise "auf ein möglicherweise vorliegendes, versuchtes Tötungsdelikt zum Nachteil der Frau". Viele Details blieben vorerst unklar.

Inzwischen gehen die Ermittler nur noch bei der Frau von einem Sturz aus dem zweiten Obergeschoss aus. Dafür spreche die vorläufige Erkenntnislage, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Montag.

Der 38-Jährige sei dagegen wegen des Vorwurfs eines versuchten Tötungsdeliktes vorläufig festgenommen worden. Der Mann, der Inhaber der fraglichen Wohnung sei, mache von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Frau konnte nicht vernommen werden

Rettungskräfte hatten die Frau und den Mann nach Angaben der Polizei am Sonntagmorgen im Innenhof eines Kölner Wohngebäudes gefunden. Im Notruf war demnach zunächst gemeldet worden, beide seien von einem Balkon gestürzt. Nähere Details blieben zunächst unklar.

Die Frau wurde derart schwer verletzt, dass sie zunächst nicht vernommen werden konnte. Auch lag am Montag noch keine Bewertung ihrer Verletzungen durch die Rechtsmedizin vor, erklärte Bremer. Die Verletzungen des Mannes dagegen stellten sich als weniger gravierend heraus. Woher sie stammten, blieb in dem weiterhin mysteriösen Fall zunächst unklar.

Der zunächst festgenommene Mann, der Inhaber der fraglichen Wohnung, sei am späten Montagnachmittag aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden, weil ein dringender Tatverdacht wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn nicht zu begründen sei. Er mache weiter von seinem Schweigerecht Gebrauch. Das teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag mit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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