Kölner Familiengericht Vater tötet Mutter: Haftbesuch von Kindern verlangt

Ein Kölner Familiengericht hat das Kontaktverbot für einen wegen Mordes verurteilten Vater verlängert. Die Kinder sollen so vor weiteren Traumata geschützt werden.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Mann, der die Mutter seiner drei Kinder ermordet hat, diese im Gefängnis nicht treffen darf. Das teilte das Oberlandesgericht Köln mit. Der Vater hatte gegen ein einjähriges Kontaktverbot des Familiengerichts Beschwerde eingelegt und verlangte Besuche von seinen Kindern im Gefängnis. Diese Beschwerde führte jedoch dazu, dass das Kontaktverbot um weitere dreieinhalb Jahre verlängert wurde (Az.: 10 UF 92/24).
Der mehrjährige Umgangsausschluss sei notwendig, um eine drohende Störung bei der Trauma-Verarbeitung der Kinder zu verhindern. Diese Einschätzung traf das Gericht nach Anhörung der Kinder im Alter von vier bis acht Jahren. Sie leben seit der Tat in einer Pflegefamilie und äußerten stabil und intensiv den Wunsch, Abstand zu ihrem Vater zu halten.
Kölner Gericht: Vater hat Kindeswohl gefährdet
Der Vater war wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Er hatte die Tat gestanden und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, da der Bundesgerichtshof noch über eine Revision entscheiden muss.
Das Oberlandesgericht bewertete zudem die Aussagen des Vaters kritisch. Er behauptete, seine Kinder hätten die häusliche Gewalt gegen ihre Mutter nicht miterlebt. Dies konnte widerlegt werden. Zwar bereue er die Tötung seiner Frau, doch er sehe weder die Folgen der Gewalt für seine Kinder ein, noch zeige er Verständnis für ihre Situation. Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa