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Karneval in Köln: Verbot gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen


Vermehrte Kontrollen
Karneval: Verbot gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen

Von dpa
21.02.2025 - 15:49 UhrLesedauer: 1 Min.
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Karnevalsauftakt in Köln (Archivbild): Vor dem Hauptbahnhof auf dem Bahnhofsvorplatz und der Domtreppe feiern verkleidete Jecken und Karnevalisten in Kostümen. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)
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Über die Karnevalstage herrscht am Kölner Hauptbahnhof häufig Ausnahmezustand und enges Gedränge. Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist deshalb verboten.

Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat für die Karnevalszeit eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an 17 Bahnhöfen untersagt – so auch in Köln. Diese Maßnahme soll vom 27. Februar, 6 Uhr bis zum 5. März, 6 Uhr gelten und die Sicherheit während der An- und Abreise zu karnevalistischen Veranstaltungen gewährleisten.

Betroffen sind in Köln der Hauptbahnhof und der Bahnhof Köln Süd. Die Regelung gilt für die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive der Gleisanlagen; ausgenommen sind jedoch die jeweiligen U-Bahn- und Stadtbahnbereiche.

Die Bundespolizei wird verstärkte Kontrollen durchführen und Reisende vermehrt auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüfen. Verstöße können mit Platzverweisen oder Bußgeldern geahndet werden.

Verwendete Quellen
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