Urteil des Kölner Landgerichts Aldi Süd darf keine "Dubai-Schokolade" mehr verkaufen
Das Kölner Landgericht hat Aldi Süd den Verkauf von sogenannter "Dubai-Schokolade" untersagt. Ein deutscher Süßwarenimporteur hatte auf irreführende Angaben geklagt, da die Schokolade in der Türkei produziert wurde.
Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die Aldi Süd den Verkauf von sogenannter "Dubai-Schokolade" untersagt. Der Beschluss verbietet dem Discounter, Schokolade unter Bezeichnungen wie "Dubai Schokolade" oder "Alyan Dubai Handmade Chocolate" anzubieten, wenn diese nicht in Dubai hergestellt wird.
Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage des deutschen Süßwarenimporteurs Andreas Wilmers, der in Dubai produzierte Schokolade der Marke Fex importiert und vertreibt. Wilmers sah sich durch die irreführenden Angaben der Konkurrenz geschädigt.
Irreführende Herkunftsangabe
Aldi Süd hatte ab Dezember 2024 Schokolade mit dem Namen "Alyan Dubai Handmade Chocolate" angeboten, die jedoch in der Türkei hergestellt wurde. Zwar war dies auf der Verpackung vermerkt, doch das Gericht urteilte, dass Verbraucher durch die Bezeichnung davon ausgehen könnten, die Schokolade sei tatsächlich in Dubai produziert und importiert worden.
Ein solcher geografischer Bezug sei jedoch erforderlich, um die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" rechtfertigen zu können. Im Wiederholungsfall droht Aldi Süd ein Ordnungsgeld. Der Discounter hat bislang nicht auf Anfragen zu dem Fall reagiert, kann jedoch noch Widerspruch gegen den Beschluss einlegen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Hype um die "Dubai-Schokolade"
Die Schokolade mit Pistazien-Kadayif-Füllung, einer Mischung aus Pistaziencreme und knusprigen Teigfäden, wurde durch soziale Medien wie Instagram und TikTok populär. In vielen Aldi-Filialen war sie im Dezember schnell ausverkauft. In Köln gab es für den Verkauf strenge Regeln. Teilweise sorgte die Nachfrage für meterlange Warteschlangen und Weiterverkäufe zu hohen Preisen im Internet. In Lindt-Boutiquen, wie in Aachen, war das Produkt ebenfalls erhältlich. Der Preis für 100 Gramm "Dubai-Schokolade" liegt bei bis zu 20 Euro.
Lindt argumentierte, der Begriff "Dubai-Schokolade" sei eine Sortenbezeichnung, die auf die charakteristische Füllung hinweise, und nicht zwingend ein Herkunftshinweis. Auch der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie unterstützte diese Sichtweise und betonte, dass "Dubai-Schokolade" weltweit hergestellt werden könne.
Weitere Verfahren noch offen
Neben Aldi Süd hatte Wilmers auch Lidl und den Süßwarenhersteller Lindt abgemahnt. In diesen Fällen gibt es bislang keine gerichtlichen Entscheidungen. Das Urteil könnte jedoch weitreichende Konsequenzen für die Vermarktung von Produkten mit geografischen Bezügen haben und die Regelung solcher Bezeichnungen weiter verschärfen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung des Kölner Landgerichts vom 13. Januar 2025 (Per E-Mail)
- Artikel von t-online