Bundesgerichtshof bestätigt Urteil Lebenslange Haft für Rockermord in Köln
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Köln im Rockermord-Fall bestätigt. Der Angeklagte muss lebenslang in Haft, nachdem seine Revision verworfen wurde.
Das Urteil im Fall des Rockermordes von Köln-Mülheim ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines 27-jährigen Angeklagten verworfen. Dieser war bereits im Mai 2024 vom Landgericht Köln zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann zwei Auftragskiller beauftragt hatte, einen 35-Jährigen auf offener Straße zu töten. Die Tat, die sich am 27. Mai 2023 im Böcking-Park ereignete, wurde als "öffentlich ausgeführte Hinrichtung" bezeichnet. Der Täter erschoss das Opfer mit gezielten Schüssen auf Kopf und Rücken, bevor er ins Ausland floh. Der Angeklagte und das Opfer kannten sich aus dem Rockermilieu. Nun ist die Staatsanwaltschaft Köln für die Vollstreckung der Strafe zuständig.
- Artikel von t-online
- Pressemitteilung des Kölner Landgerichts (Per E-Mail) vom 12. Dezember 2024