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Köln: Rocker-Mord – Auftraggeber muss lebenslang in Haft


Ehemaliger "Hells Angel" vor Gericht
Auftraggeber von Rocker-Mord muss lebenslang in Haft

Von t-online, nfr, fe

Aktualisiert am 23.05.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240523-935-108382Vergrößern des Bildes
Rocker-Prozess in Köln: Der Angeklagte (r) spricht mit seinem Anwalt Leonhard Mühlenfeld (Quelle: Oliver Berg/dpa)
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Im Prozess um den Mord an einem früheren Mitglied der "Hells Angels" in Köln ist ein Urteil gefallen. Doch das Motiv bleibt unklar.

Ein ehemaliges Mitglied der "Hells Angels" stand in Köln wegen des Verdachts auf Auftragsmord vor Gericht. Hami S. soll die Ermordung seines früheren Kameraden Eren Y. per Kopfschuss in Auftrag gegeben haben. Am Donnerstag wurde er vor dem Landgericht deswegen und wegen zwei Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

In dem Prozess sprach die Staatsanwältin von einem "klassischen Auftragsmord". Sie argumentierte, dass Hami S., der einst Teil der Kölner Gruppe "Rhine Area" war, den Mord sorgfältig am Telefon koordiniert habe. Es sei "weltfremd zu denken, dass es in den Telefonaten nicht um die Tatausführung gegangen sei".

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Hami S. wies die Vorwürfe stets zurück und behauptete, dass es sich bei den Gesprächen lediglich um belanglose Unterhaltungen gehandelt habe, so der "Kölner Stadtanzeiger". Doch als weiteren Beweis für die Anstiftung zum Mord führte das Gericht die Aussage der Freundin eines der Haupttäter ins Feld, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die Frau habe glaubhaft bekundet, dass ihr Freund von einem Auftrag des Angeklagten gesprochen habe, nach dessen Erledigung beide ein "schönes Leben in der Türkei" hätten führen sollen.

Der Verteidiger argumentierte, dass die Indizien nicht ausreichten, um jemanden lebenslang hinter Gitter zu schicken. Er betonte: "Der Mandant sei nicht geflohen, habe den Ermittlern sogar Zugriff auf sein Handy verschafft. Das spreche gerade nicht für eine Tatbeteiligung."

Nun können S. und sein Verteidiger noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Die beiden Todesschützen konnten bisher nicht ermittelt werden, das Motiv bleibt unklar. Möglicherweise ging es um Streitigkeiten im Rocker-Milieu oder um Schulden.

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