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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Brand in Kita Kinderpflegerin in Köln erneut vor Gericht
Im Kölner Viertel Eil brennt es mehrfach. Eine 57-jährige Kinderpflegerin soll für die Brände verantwortlich sein. Jetzt wird ihr Fall erneut vor Gericht verhandelt.
Viermal hatte es vor zwei Jahren im Umfeld einer Kita in Eil gebrannt. Schnell war klar, dass es um Brandstiftung geht. Im Juli des letzten Jahres hatte das Kölner Landgericht eine heute 57-jährige Kinderpflegerin verurteilt, die die Taten begangen haben soll. Wegen Brandstiftung und fahrlässiger Brandstiftung hatte die zuständige Kammer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt. Dagegen war die Staatsanwaltschaft in die Revision gegangen: Sie geht sogar von teilweise schwerer Brandstiftung aus. Der Bundesgerichtshof folgte der Ansicht der Staatsanwaltschaft. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt uns das Strafmaß festglegt.
Konkret geht es um Vorfälle aus September und Oktober 2022. Zweimal brannte es in dieser Zeit auf dem Gelände einer Kita, in der die Angeklagte angestellt war. Zwei andere Brände ereigneten sich in einem nahegelegenen Mehrfamilienhaus, in dem die Angeklagte damals wohnte. Inzwischen ist sie in Haft, "seit 25 Monaten", wie sie vor Gericht mitteilt. Im Übrigen äußert sie sich, wie auch im ersten Verfahren, nicht zu den Vorwürfen.
Nächtliche Feuer verursachten hohen Sachschaden
Laut Staatsanwaltschaft steckte sie am 1. September 2022 nachts um halb vier einen Geräteschuppen der Kita in Brand, wodurch ein Schaden von 30.000 Euro entstand.
Einige Wochen später soll die Angeklagte im Treppenhaus Schuhe ihres im zweiten Obergeschoss lebenden Nachbarn angezündet haben. Danach inszenierte sie sich als Retterin, so der Staatsanwalt: Sie sei extra von ihrer Wohnung im Erdgeschoss in den zweiten Stock gelaufen, um die dort lebenden Nachbarn zu alarmieren. Sie habe dann die dort lebenden Nachbarn alarmiert. Bei diesem Brand entstand ein Schaden von rund 300.000 Euro.
Es folgte, wiederum nachts, ein Feuer im Abstellraum der benachbarten Kita. Dort war inzwischen ein Sicherheitsdienst im Einsatz, der das Feuer bemerkte, jedoch nicht sofort den Brandherd lokalisieren konnte. Erneut kam es zu Sachschäden. Ebenso bei einem Brand am 30. Oktober: Hier soll die Angeklagte in alkoholisiertem Zustand auf ihrem eigenen Balkon Möbel in Brand gesetzt haben.
Angeklagte soll eigenen Balkon entzündet haben
Auffällig ist auch, dass es an einem früheren Wohnort der Angeklagten ebenfalls mehrere Brände gegeben haben soll. Laut Unterlagen, die der Vorsitzende verlas, soll die Polizei die Angeklagte diesbezüglich als Täterin verdächtigt haben.
Das Gericht hat jetzt zu klären, ob es sich in den Fällen um fahrlässige oder gefährliche Brandstiftung gehandelt hat. Entscheidend ist die Frage, ob die Frau die Folgen der Brandstiftungen beurteilen konnte. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes hätte die Frau wissen müssen, dass sie durch die Brände im Treppenhaus auch die Zugänge zu den Wohnungen blockiere. Durch ihre Taten habe sie bereits "Sonderwissen erlangt"
Für das Revisionsverfahren sind nun vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 16. Dezember erwartet.
- Reporterin vor Ort