Täter bereits 1998 verurteilt Als Kind missbraucht: Frau klagt gegen Erzbistum Köln
Eine Frau wird als Kind vom Leiter ihrer Messdienergruppe missbraucht. Der Mann wird daraufhin verurteilt. 26 Jahre später fordert das Opfer Schmerzensgeld vom Erzbistum.
Das Erzbistum Köln sieht sich vor dem Landgericht Köln einer neuen Klage wegen Schmerzensgeldes gegenüber. Eine Frau verlangt 830.000 Euro, nachdem sie als Kind von einem damals 18-jährigen Leiter einer Messdienergruppe sexuell missbraucht wurde. Der Fall datiert aus dem Jahr 1992. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf eigene Informationen berichtet, soll die Diözese bereits die Abweisung der Klage beantragt haben.
Laut dem Anwalt der Klägerin erstreckte sich der Missbrauch über mehrere Jahre. Der Täter wurde bereits 1998 wegen acht Fällen vor einem Jugendgericht verurteilt – das Strafmaß von zwei Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Es soll weitere Opfer geben.
Opfer leidet bis heute unter den Folgen des Missbrauchs
Bereits 2011 wandte sich die Betroffene an das Erzbistum und erhielt im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine finanzielle Entschädigung von mehreren Tausend Euro. Zu wenig, wie ihr Anwalt nun im Gespräch mit dem "Stadt-Anzeiger" betonte. Denn die Frau leide bis heute schwer unter den Folgen und befinde sich aktuell in stationärer psychiatrischer Behandlung.
Der Anwalt argumentierte, das Bistum habe seine Amtspflichten verletzt, da der Täter trotz früherer Hinweise auf übergriffiges Verhalten weiterhin mit Kindern arbeiten durfte. Er sprach von einem klaren Versagen des Bistums, das sich nun aus der Verantwortung zu ziehen versuche, indem es auf die zuständige Gemeinde verweise.
Beginn des Prozesses noch nicht terminiert
Das Landgericht Köln hat der Klägerseite nun bis zum 2. Dezember Zeit gegeben, auf die ablehnende Stellungnahme der Bistumsanwälte zu reagieren. Wann der Prozess startet, ist noch unklar. Das Erzbistum wollte sich auf Anfrage des "Stadt-Anzeigers" mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.
Verhandelt werden soll der Fall offenbar von Richter Jörg Michael Bern, schreibt das Blatt. Dieser hatte zuletzt in einem ähnlichen Fall eines Bistums für Aufsehen gesorgt, als er zunächst kein Schmerzensgeld gewähren wollte. Er argumentierte damals, dass der Geistliche beim Missbrauch seiner Pflegetochter nicht im Dienst gewesen sei. Nach einer Intervention wurde das Verfahren fortgeführt. Ein Urteil steht noch aus.
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