Ermittlungen konkretisiert Arbeitsunfall auf Rheinbrücke: Fahrlässige Tötung?
Bei einem tödlichen Unfall auf der Leverkusener Rheinbrücke stürzte ein 22-Jähriger von einem Gerüst. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen nun konkretisiert.
Nach einem tödlichen Arbeitsunfall auf der Leverkusener Rheinbrücke ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung. Das bestätigte die Kölner Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von t-online. Zuvor hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet. Ein 22-jähriger Bauarbeiter stürzte am 29. August von einem Gerüst und erlitt tödliche Verletzungen.
Der Unfall ereignete sich während der Abrissarbeiten an der alten Rheinbrücke, die bereits außer Betrieb war. Der junge Arbeiter sei von einem Gerüst gestürzt, das um einen Brückenpfeiler herum aufgebaut war. Laut "Kölner Stadt-Anzeiger" habe sich bisher kein Hinweis darauf ergeben, dass der Mann den Sturz selbst verschuldet haben könnte oder äußere Einflüsse wie ein Herzinfarkt eine Rolle gespielt hätten.
Tödlicher Arbeitsunfall an Leverkusener Rheinbrücke: Untersuchungen abgeschlossen
Die Untersuchungen vor Ort seien abgeschlossen, das Gutachten liege aber noch nicht vor, wie Staatsanwältin Stephanie Beller der Zeitung erklärte. Ein Autokran in unmittelbarer Nähe des Gerüsts soll nach bisherigen Erkenntnissen nicht mit dem Unfall in Verbindung stehen.
Der tragische Vorfall hatte neben dem Todesopfer auch weitere Verletzte gefordert: Zwei Arbeiter wurden lebensgefährlich und vier leicht verletzt. Die alte Rheinbrücke war infolge des Unglücks mehrere Wochen gesperrt und ist mittlerweile wieder freigegeben worden. Der Verkehr aber läuft bereits seit Februar ausschließlich über die neu errichtete Parallelbrücke.
- ksta.de: "Staatsanwaltschaft ermittelt nach Arbeitsunfall an Rheinbrücke wegen fahrlässiger Tötung"
- Anfrage bei der Kölner Staatsanwaltschaft