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Grundsteuer in Köln: Massive Erhöhung angekündigt – eine Gruppe wird entlastet


Nur eine Gruppe wird entlastet
Kölnern droht massive Grundsteuer-Erhöhung

Von t-online, pb

11.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Wohnhäuser in der Südstadt (Symbolfoto): Auch Mieter können von der geplanten Erhöhung betroffen sein.Vergrößern des Bildes
Wohnhäuser in der Südstadt (Symbolfoto): Auch Mieter können von der geplanten Erhöhung betroffen sein. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)

Die Kölner Stadtverwaltung plant eine drastische Erhöhung der Grundsteuer ab 2025. Wer betroffen ist und womit man rechnen muss.

Kölner Hausbesitzer müssen sich auf deutlich höhere Kosten einstellen. Ab 2025 soll die Grundsteuer für die meisten Immobilienbesitzer in der Domstadt massiv steigen. Stadtkämmerin Dörte Diemert schlug am Donnerstag vor, den bisherigen Grundsteuer-Hebesatz von 515 Prozent beizubehalten. Das berichten der "Kölner Stadt-Anzeiger" und die "Kölnische Rundschau".

Aufgrund der bundesweiten Grundsteuerreform wird dies jedoch zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. Besitzer von Einfamilienhäusern können im Durchschnitt mit einer Verdoppelung der Steuerlast rechnen. Bei Zweifamilienhäusern droht ein Anstieg um 96 Prozent.

Auch Mieter werden die Auswirkungen zu spüren bekommen, da Vermieter berechtigt sind, die höheren Kosten weiterzugeben. Lediglich Eigentümer von Gewerbegrundstücken können mit einer Entlastung rechnen.

Die Stadtverwaltung rechtfertigt den Schritt mit der angespannten Haushaltslage. Durch die Beibehaltung des Hebesatzes erwartet die Stadtkämmerin Mehreinnahmen von 23 Millionen Euro im Jahr 2025. Die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer würden sich künftig damit auf knapp 260 Millionen Euro belaufen.

Die endgültige Entscheidung über den Hebesatz liegt im November beim Kölner Stadtrat. Ursprünglich hatte die NRW-Landesregierung einen niedrigeren Muster-Hebesatz von 464 Prozent für Köln vorgeschlagen, um die Steuerlast konstant zu halten. Dieser Empfehlung will die Stadtverwaltung jedoch nicht folgen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • "Kölner Stadt-Anzeiger" (E-Paper), Ausgabe vom 11.10.2024
  • "Kölnische Rundschau" (E-Paper), Ausgabe vom 11.10.2024
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