t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Amtsgericht Köln: Stalkerin bestellt Unmengen an Pizza auf falschen Namen


Prozess am Amtsgericht Köln
Stalkerin bestellt Unmengen an Pizza auf falschen Namen

Von t-online, fe

24.09.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0388438427Vergrößern des Bildes
Ein Lieferant mit einer Pizza (Symbolbild): Auch spät am Abend seien die Bestellungen gekommen. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Am Amtsgericht Köln wurde ein ungewöhnlicher Fall von Stalking verhandelt. Die Angeklagte soll eine große Menge an Pizza bestellt haben – auf Namen und Adresse des Opfers.

Vor dem Kölner Amtsgericht startete am Montag ein ungewöhnlicher Prozess. Bei dem Fall stehen Pizzabestellungen im Vordergrund – und der mutmaßliche Versuch der Angeklagten, eine ehemalige Bekannte in den Wahnsinn zu treiben. Das berichten der "Kölner Stadt-Anzeiger" und der "Express".

Bei der Angeklagten handelt es sich demnach um eine 34-Jährige, die das spätere Opfer in einer Psychiatrie kennengelernt haben soll. Zunächst hätten sich beide Frauen gut verstanden, das Opfer aber habe nach einem Streit den Kontakt abgebrochen. Zunächst soll die Angeklagte ihre Bekannte dann per Handy terrorisiert haben. Anschließend habe sie immer zu Pizza an die Adresse des Opfers liefern lassen – im Stunden- und sogar Minutentakt.

Neben Pizza soll die mutmaßliche Stalkerin auch andere Bestellungen und Abos bei Zeitungen auf den Namen des Opfers getätigt haben. Zu anderen Gelegenheiten soll die 34-Jährige den Arbeitgeber ihrer Bekannten kontaktiert und sie in ein schlechtes Licht gerückt haben. All dies habe die Lebensqualität des Opfers beeinträchtigt, wie es vor Gericht hieß.

Köln: Angeklagte bereits in einem anderen Fall verurteilt

Die Verteidigerin der Angeklagten gab an, dass ihre Mandantin mutmaßlich unter einer psychischen Erkrankung leide und die Taten während akuter Schübe begangen habe. Die Fälle wurden vor dem Amtsgericht schließlich eingestellt, da die Angeklagte bereits wegen eines anderen Falls verurteilt worden war, in dem sie wohl voll schuldfähig gewesen ist.

In diesem Fall, so berichten die Zeitungen weiter, habe die 34-Jährige intime Aufnahmen von einer Geschlechtspartnerin gefertigt und diese damit erpresst. In diesem Fall sei die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen



TelekomCo2 Neutrale Website