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Deutsche Bahn in Köln: Wütende Frau pinkelt in die 1. Klasse – mit Ansage


Offenbar Eklat in Kölner Regionalbahn
Frau uriniert in der 1. Klasse auf den Boden – und würde es wieder tun

Von t-online, pb

Aktualisiert am 02.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Cecilia van Veen am Hauptbahnhof in Mülheim: Die Bahn verzichtet auf ihr Bußgeld.Vergrößern des Bildes
Cecilia van Veen am Hauptbahnhof in Mülheim: Die Bahn verzichtet auf ihr Bußgeld. (Quelle: Gerd Wallhorn / FUNKE Foto Services/imago)

In einem Kölner Zug greift eine 78-Jährige zu einer drastischen Maßnahme. Die Bahn reagiert mit einer Geldforderung. Wie die Rentnerin kontert.

Eine 78-jährige Frau aus Mülheim hat in einem Regionalzug der Deutschen Bahn auf den Fußboden uriniert, nachdem sie keine funktionierende Toilette vorgefunden hatte. Der Vorfall ereignete sich am 16. Juli auf der Fahrt von Köln nach Königswinter, so die "WAZ".

Die Seniorin, die einen 86-jährigen demenzkranken Bekannten begleitete, schildert in dem Bericht, dass alle sechs Toiletten im Zug verschlossen und unbenutzbar gewesen seien. Früher aussteigen und am Troisdorfer Bahnhof eine Toilette zu suchen, wollte sie wegen ihres Begleiters nicht, der allein auf sie hätte warten müssen.

Die Deutsche Bahn bestätigte der "Zeitung", dass die einzige Toilette im Zug defekt gewesen sei – und widerspricht damit der Darstellung der Frau, wonach es sechs Toiletten in dem Regionalzug gegeben habe. Zudem habe die Frau Angebote, beim Aussteigen zu helfen, abgelehnt.

Klage auf Schmerzensgeld: Gericht gab Betroffenem schon Recht

Zunächst forderte die Deutsche Bahn von der Seniorin eine Strafzahlung von 60 Euro wegen "Verunreinigung". Nach Prüfung der Gesamtsituation entschied das Unternehmen jedoch, auf die Forderung zu verzichten. Die 78-Jährige zeigte sich unbeeindruckt von der ursprünglichen Zahlungsaufforderung und erklärte: "Ich würde es wieder tun."

Die Deutsche Bahn ist dazu verpflichtet, in ihren Zügen funktionierende Toiletten bereitzustellen. Bahnkunden, die nach einem Komplettausfall aller Toiletten in ihrem Zug Schadensersatz verlangen, haben darauf auch einen Anspruch, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2002. Ein Betroffener, der zwei Stunden lange in einem ICE ohne verfügbare Toiletten unterwegs gewesen war, erhielt dafür ein Schmerzensgeld von 403 Euro.

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