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NetCologne und LEG: Abmahnung von Verbraucherzentrale – Vertragszwang?


Verträge ohne Zustimmung
Verbraucherzentrale mahnt NetCologne und LEG ab

Von dpa, t-online
17.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Hand bedient eine Fernbedienung für ein TV-Gerät: Verträge über TV-Kosten haben zu Abmahnungen geführt.Vergrößern des BildesEine Hand bedient eine Fernbedienung für ein TV-Gerät (Symbolbild): Verträge über TV-Kosten haben zu Abmahnungen geführt. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa)

Die Verbraucherzentrale NRW wirft dem Wohnungskonzern LEG und dem Netzbetreiber NetCologne vor, Mietern rechtswidrig Verträge unterzuschieben. Beide Unternehmen wurden deswegen abgemahnt.

Nach dem Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs, bei dem Mieter die TV-Kosten über die Mietnebenkosten zahlen mussten, sorgt ein neues Vorgehen von Vermietern und Fernsehanbietern für Unmut. Die Verbraucherzentrale NRW warf dem Wohnungskonzern LEG und dem Netzbetreiber NetCologne vor, Mietern Verträge unterzuschieben und damit rechtswidrig zu handeln. Entsprechende Abmahnungen seien verschickt worden.

Laut der Verbraucherzentrale haben die Firmen unabhängig voneinander Schreiben an Mieter verschickt, in denen sie automatisch mit einem Endnutzervertrag versorgt wurden. Dies stößt auf Kritik, da nach Auffassung der Verbraucherschützer eine aktive Zustimmung des Mieters erforderlich ist.

Verträge ohne Zustimmung

Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW erklärte: "Die Verbraucher haben nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eigentlich die freie Wahl für den TV-Empfang." Und weiter: "Aber die beiden Anbieter versuchen hier, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge ohne Vertragsschluss unterzujubeln."

In den strittigen Briefen von NetCologne und LEG wird suggeriert, dass die Mieter sich um nichts kümmern müssen und ihre bisherigen TV-Verträge einfach fortgesetzt werden. Bei NetCologne wird dabei ein Betrag von fünf Euro pro Monat fällig, während bei LEG ein neuer, vom Mietvertrag unabhängiger Vertrag eingerichtet wird. Beide Anbieter ermöglichen jedoch eine Kündigung dieser Vereinbarungen.

NetCologne: "Reibungsloser Übergang für Kunden"

NetCologne begründet sein Vorgehen mit dem Wunsch nach einem reibungslosen Übergang für seine Kunden nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs: "Damit sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV schauen können und das Signal im ersten Schritt verfügbar bleibt, haben wir die Möglichkeit eröffnet, per konkludenter Einwilligung die bisherige Leistung über einen Einzelvertrag weiterzunutzen."

Das Unternehmen teilte außerdem t-online mit: "Mieterinnen und Mieter, die sich nicht für das NetCologne TV-Produkt entscheiden möchten, können auch noch nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs kostenfrei von der Weiterversorgung Abstand nehmen."

LEG argumentiert hingegen, dass man mit dem Angebot nur mietvertragliche Verpflichtungen erfüllt: "Ein funktionierender TV-Anschluss ist nach unserer Rechtsauffassung Bestandteil der bestehenden Altmietverträge."

Eine "aufgezwungene Nutzung"

Flosbach widerspricht dieser Aussage: "Grundsätzlich muss der Kabel-TV-Anschluss zur Verfügung stehen, sofern mietvertraglich zugesichert", sagt der Rechtsanwalt. "Eine aufgezwungene Nutzung resultiert daraus nicht."

Seit Juli dürfen Vermieter die TV-Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen, was zu einer stärkeren Konkurrenz unter den Anbietern und einem Aufstieg von Alternativen wie Magenta TV von der Deutschen Telekom oder Online-Diensten wie Zattoo und waipu.tv geführt hat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachfrage bei NetCologne
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