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Kardinal Woelki: Was wird dem Erzbischof vorgeworfen? Die wichtigsten Infos


Ermittlungen gegen den Erzbischof
Was wird Woelki vorgeworfen? Die wichtigsten Fragen

Von t-online, olf

Aktualisiert am 29.06.2023Lesedauer: 5 Min.
Kardinal WoelkiVergrößern des Bildes
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki: Kölner Staatsanwaltschaft und Polizei durchsuchten mehrere Objekte im Erzbistum Köln. (Quelle: Henning Kaiser/dpa/dpa)

Gegen den Kölner Erzbischof wird in mehreren Verfahren ermittelt. Am Dienstag wurde deswegen sein Anwesen durchsucht. Demonstranten demonstrierten gegen ihn am Kölner Dom. Doch worum geht es bei dem Fall?

Die Ereignisse rund um den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki überschlagen sich. Am Dienstagmorgen wurden seine Residenz und weitere Räumlichkeiten im Erzbistum Köln im Rahmen einer Razzia durchsucht. Laut dem Wochenmagazin "Zeit" beschlagnahmten die Ermittler sowohl seinen Laptop als auch sein Mobiltelefon.

Am Mittwoch soll Woelki dann eine Anzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen Unbekannt erstattet haben, wie die "Zeit" weiter berichtet. Grund für die Anzeige soll die Weitergabe von Informationen zur Razzia an Medien gewesen sein, wie Woelkis Anwalt Björn Gercke erläuterte. Laut Gercke hatten sich bereits vor Beginn der Razzia um 8 Uhr morgens zahlreiche Journalisten und Journalistinnen vor Woelkis Anwesen versammelt.

Eine weitere Eskalation in dem Fall, der sich bereits seit mehr als zwei Jahren hinzieht. Mehrere Gerichtsverfahren hat es bereits gegeben und weitere werden folgen. Doch wie hat alles angefangen und worum geht es tatsächlich?

Was wird Woelki vorgeworfen?

Woelki werden Meineid und falsche Versicherung an Eides statt vorgeworfen. Ein Meineid ist eine Falschaussage unter Eid vor Gericht, die Woelki mit den Worten: "So wahr mir Gott helfe" abgeschlossen haben soll. "An Eides statt" meint eine meist schriftliche Erklärung, die anstelle eines Eides offiziell abgeben wurde.

Wie kam es zu diesen Vorwürfen?

Die Ermittlungen wegen möglicher Falschaussagen Woelkis haben ihren Ursprung in einem Artikel der "Bild"-Zeitung vom 3. Mai 2021 und im Folgeartikel vom 4. Mai 2021. Darin berichtete die "Bild" über die Beförderung des umstrittenen Pfarrers D. zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten. Die "Bild" behauptete, Woelki habe die Personalakte des Pfarrers vor dessen Beförderung im Jahr 2017 gelesen.

In D.s Personalakte soll laut "Bild" ein Schreiben der Polizei enthalten gewesen sein, das davor warnte, D. in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Zusätzlich sei in der Akte ein Vorfall aus dem Jahr 2001 geschildert worden, bei dem D. mit einem 16 Jahre alten obdachlosen Prostituierten masturbiert haben soll und anschließend von diesem erpresst worden sei. D. soll außerdem mit Messdienern in der Sauna gewesen sein. Nach Darstellung der "Bild" wusste Kardinal Woelki von diesen Vorwürfe.

Woelki widerspricht Darstellung der "Bild"-Zeitung

Aufgrund dieser Artikel erstattete Woelki eine Anzeige gegen die "Bild"-Zeitung, die in einem Prozess mündete. Hierbei sagte Woelki im März dieses Jahres unter Eid aus, keine Kenntnis von den Inhalten der Akte des umstrittenen Priesters gehabt und lediglich Gerüchte gehört zu haben.

Den Prozess gegen die "Bild"-Zeitung gewann Woelki mit der richterlichen Begründung, die von der "Bild" verbreiteten Inhalte würden die Persönlichkeitsrechte Woelkis verletzen. Doch noch bevor das Urteil im Fall Woelki gegen "Bild" am 26. April verkündet wurde, vermeldete die Kölner Staatsanwaltschaft, sie habe am 24. April Ermittlungen gegen Woelki aufgenommen. Eine Privatperson habe Anzeige gegen Woelki wegen Verdacht des Meineids erstattet, wie es damals von der Staatsanwaltschaft hieß.

Ehemalige Mitarbeiterin belastet Woelki

In einem persönlichen Brief Woelkis an Kardinal Luis Ladaria – den Präfekten der Glaubenskongregation im Vatikan – von November 2018 sollen die Vorwürfe gegen den umstrittenen Priester D. bereits geschildert worden sein. In dem Brief wird Bezug auf das Gesprächsprotokoll genommen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anzeige aufgenommen und die Ermittlungen eingeleitet hatte, wurde zusätzlich das Protokoll einer zweitägigen Sitzung der Kreis- und Stadtdechanten von Ende September 2022 bekannt.

Kölns Dom- und Stadtdechant Robert Kleine (Archivbild): Deutliche Kritik an Erzbischof Rainer Maria Woelki.
Kölns Dom- und Stadtdechant Robert Kleine (Quelle: Horst Galuschka/imago-images-bilder)

Kreis- und Stadtdechanten

Kreis- und Stadtdechanten sind Vorsteher eines Dekanats, die wiederum aus mehreren Pfarrgemeinden bestehen. Diese sollen die pastorale Tätigkeit fördern und koordinieren, wie das Erzbistum Köln zusammenfasst.

Bei dieser Sitzung sollen die Teilnehmenden Woelki mit den Vorwürfen konfrontiert und ausführlich mit ihm besprochen haben. Zusätzlich soll er am zweiten Sitzungstag von einer Antwort aus Rom berichtet haben. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, hat Woelki mit der Antwort "einen weiteren Recherche-Auftrag" zu dem umstrittenen Priester erhalten. Der "Stadt-Anzeiger" schreibt weiter, Woelki habe zudem erwähnt, er habe in seinem Schreiben nach Rom "der Vollständigkeit halber" auch die "unbewiesenen Gerüchte aufgeführt".

Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Köln schon vor den Meineid-Ermittlungen ein Verfahren wegen Verdachts einer falschen Versicherung an Eides statt eingeleitet. Grund dafür: Die Aussage der Sekretärin von Kardinal Meisner – dem Vorgänger Woelkis – vor Gericht. Sie gab an, Woelki um das Jahr 2010 herum auf dessen eigenen Wunsch hin bei einem Telefonat ausführlich über das übergriffige Verhalten des umstrittenen Priesters aufgeklärt zu haben.

Wann erfuhr Woelki von Missbrauchsverwürfen gegen Pilz?

Zusätzlich geht es um die Frage, wann Woelki von den Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz gewusst hat. Im Rechtsstreit mit der "Bild"-Zeitung hat Kardinal Rainer Maria Woelki eine weitere eidesstattliche Versicherung abgegeben. In dieser bekräftigt er, davon erst im Juni 2022 erfahren zu haben, also lange nach dem Tod von Pilz im Jahr 2019.

Im November des vergangenen Jahres widersprach die frühere Assistentin des Personalchefs im Erzbistum Köln allerdings der Aussage Woelkis. Sie selbst habe dem Kardinal im Januar 2015 kurz nach seinem Amtsantritt eine Liste mit allen aktuellen Missbrauchsfällen erstellt. Auf dieser Liste hätten 14 Namen gestanden, einer davon sei Winfried Pilz gewesen.

Ihr direkter Vorgesetzter habe die Liste dann zu einem persönlichen Gespräch mit Woelki mitgenommen. Danach habe sie ihn gefragt, was der Kardinal dazu gesagt habe. Er habe geantwortet, Woelki habe sich "überhaupt nicht" dafür interessiert. Damit wäre es zwar möglich, dass der Kardinal die Liste nicht gelesen hat. Aber seine Aussage, nicht mit dem Fall Pilz vertraut gewesen zu sein, wäre falsch.

Während Woelki diese Vorwürfe weiterhin zurückweist, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Erzbischof wegen einer falschen Versicherung an Eides statt auf.

Welche juristischen Konsequenzen drohen ihm?

Die Staatsanwaltschaft Köln betont im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Woelki die Unschuldsvermutung und die Tatsache, dass sich die Maßnahmen auf die Erhellung eines lediglich anfänglichen Verdachts richteten. Die Ermittler erklärten weiter, dass Woelki "in keiner Weise die aktive oder auch nur passive Vertuschung von oder gar Beteiligung an Missbrauchstaten zur Last gelegt wird".

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Doch auch ein Meineid und eine falsche eidesstattliche Versicherung haben juristische Konsequenzen, sofern sie nachgewiesen werden können. Für Meineid sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Bei einer falschen Versicherung an Eides statt können eine Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.

Welche kirchlichen Konsequenzen drohen ihm?

Papst Franziskus hatte Woelki bereits vor einiger Zeit aufgefordert, ein Rücktrittsgesuch bei ihm einzureichen. Dem ist Woelki nachgekommen. Allerdings hat der Papst bis heute nicht entschieden, ob er es annimmt. Dies soll auch von der Lage im Erzbistum Köln abhängen.

Abschließend kann nicht gesagt werden, ob Woelki bei einer Verurteilung sein kirchliches Amt niederlegen muss oder nicht.

Wie geht es weiter?

Nach den Durchsuchungen im Erzbistum wird die Staatsanwaltschaft das sichergestellte Material sichten müssen. Oberstaatsanwalt Willuhn habe nach dem Einsatz gesagt, bis es Ergebnisse gebe, könne es noch dauern – wahrscheinlich länger als ein Jahr.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, Kardinal Woelki wurde bisher nicht rechtskräftig verurteilt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • ksta.de: "Verfahren, Vorwürfe, Widerspruch – Die wichtigsten Fragen im Fall Woelki"
  • erzbistum-koeln.de: "Kirchliche Titel und Ämter kurz erklärt: von Geheimsekretär bis Kardinal"
  • zeit.de: "Woelki erstattet Anzeige"
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