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Sparkasse Köln-Bonn kündigt rund 38.000 Kunden


Fehlende Zustimmung
Sparkasse Köln-Bonn kündigt rund 38.000 Kunden

Von t-online, snh

19.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Logo der Sparkasse Köln-Bonn: Rund 38.000 Kunden der Sparkasse Köln-Bonn wurde formal gekündigt.Vergrößern des Bildes
Logo der Sparkasse Köln-Bonn: Eine neue Regelung könnte zahlreichen Kunden zum Verhängnis werden. (Quelle: IMAGO/Dominik Bund)

Tausenden Kunden der Sparkasse Köln-Bonn droht eine Kündigung: Zwei Möglichkeiten gibt es aber, das Konto dennoch weiterzuführen.

Viele Kölner dürften am Dienstag überraschend Post von der Sparkasse Köln-Bonn erhalten haben: Die Bank hat formal rund 38.000 ihrer Kunden gekündigt, wie ein Sprecher der Sparkasse Köln-Bonn bestätigte. Demnach war der Schritt nötig, weil die betroffenen Kunden nach einer Erhöhung der Bankgebühren sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aktiv ihre Zustimmung abgegeben hatten. Das ist jedoch seit einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) aus dem April 2021 nötig.

Bankkunden müssen seitdem Änderungen wie Gebührenerhöhungen aktiv zustimmen. Die Sparkasse betont, keine Kunden verlieren zu wollen. Der Zustimmungsprozess könne jedoch nicht endlos fortgeführt werden. Sowohl die Sparkasse als auch die Kunden brauchen, um ein Konto zu führen, einen rechtssicheren Rahmen, der durch die Zustimmung zu den AGBs geschaffen wird.

Wer eine Kündigung der Sparkasse Köln-Bonn erhalten hat, hat nun noch zwei Möglichkeiten sein Konto weiterzuführen.

So kann das Konto doch noch weitergeführt werden

Zum einem ist dem Kündigungsschreiben ein Rückmeldebogen beigefügt, über den Kunden aktiv den AGBs zustimmen können. Außerdem gibt es eine vierwöchige Karenzzeit nach Ablauf der Kündigungsfrist.

In dieser Zeit wird eine aktive Nutzung des Kontos unter neuen Bedingungen als sogenannte "konkludente" Zustimmung durch aktives Handel gewertet. Dazu zählt etwa Geldabheben, Geldeinzahlen oder das Tätigen von Überweisungen. Das Kündigungsschreiben in der Post bringt somit nicht eine sofortige Kündigung mit sich.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Sparkasse Köln-Bonn
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