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Bonn: Mietwagenfahrer fährt Polizistin um – Krankenhaus


Er gab bei einer Kontrolle einfach Gas
Mietwagenfahrer fährt Polizistin um – Krankenhaus

Von t-online, mtt

14.10.2022Lesedauer: 1 Min.
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Polizeikontrolle (Symbolbild): Die Beamtin musste im Krankenhaus behandelt werden. (Quelle: IMAGO/Sabine Gudath)

Ein Golffahrer wollte sich in Bonn nicht kontrollieren lassen. Als Beamte ihn anhielten, drückte er aufs Gas – und fuhr eine junge Polizistin an.

Ein Autofahrer ist bei einer Verkehrskontrolle in Bonn davongefahren und hat dabei eine Polizistin angefahren und verletzt. Wie die Beamten am Freitag mitteilten, ereignete sich der Zwischenfall am späten Donnerstagabend.

Gegen 22.30 Uhr hatte sich eine Streifenwagenbesatzung demnach vor den Fahrer eines VW-Golf gesetzt und forderte ihn auf der Bornheimer Straße in Höhe der Eifelstraße zum Anhalten auf. Verkehrskontrolle.

Polizei Bonn: Beamtin wurde an den Beinen verletzt

Der Fahrer des Golfs bremste und hielt an. Die Beamten des Streifenwagens stiegen aus und gingen auf den Mann zu. In diesem Moment gab der Fahrer Gas, beschleunigte – und erfasste eine 26 Jahre alte Polizistin.

Dann brauste er mit den Beamten zufolge hoher Geschwindigkeit davon und verschwand in der Nacht. Die Polizistin musste unterdessen nach einer ersten Behandlung vor Ort mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Wie eine Sprecherin der Polizei t-online am Freitagabend sagte, kam sie aber letztlich mit leichten Verletzungen im Beinbereich davon.

Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Der Golffahrer konnte im Anschluss identifiziert werden. Es handelte sich laut Polizei um einen 29-jährigen Mann, der sich ein Mietauto genommen hatte. Der Mietwagen konnte später in Bornheim im Rhein-Sieg-Kreis sichergestellt werden.

Der Mann stellte sich am Freitagnachmittag mit seinem Anwalt der Polizei. Ein Haftrichter erließ einen Haftbefehl, der allerdings gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Warum der Mann kontrolliert werden sollte, wollen die Beamten im Augenblock aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitteilen.

Verwendete Quellen
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