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Urteil in Köln: "Es beschämt mich so"


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Prozess um Missbrauch der Stieftochter
"Es beschämt mich so"


09.06.2022Lesedauer: 3 Min.
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Eine Justitia-Figur (Symbolfoto): Ein Mann ist wegen schweren sexuellem Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilt worden. (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de)

Urteil in Köln: Ein 38-Jähriger aus dem Rhein-Erft-Kreis hat seine Stieftochter im Kindesalter schwer missbraucht. Nun muss er in Haft. Der Mann soll als Kind und junger Mann selbst Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sein.

Weil er seine Stieftochter über sechs Jahre hinweg sexuell schwer missbraucht hat, muss ein 38-jähriger Familienvater für acht Jahre ins Gefängnis. Teilweise soll die Haft von Sozialtherapie begleitet werden. Das entschied die 2. Große Strafkammer des Kölner Landgerichtes.

Der Angeklagte hatte seine Taten schon gestanden, bevor das heute 14-jährige Mädchen als Zeugin vernommen wurde. "Das ist ein Schritt in die soziale Ächtung, das weiß er", hatte Verteidiger Günter Teworte das Geständnis kommentiert: "Weil er keine Alternative sieht, hat er sich für ein Geständnis entschieden – auch, wenn er sich damit selbst die Möglichkeit nimmt, von der Familie aufgefangen zu werden."

Einer Verteidigererklärung zufolge lebte der Angeklagte als kleiner Junge mehrere Jahre lang in einem Kinderheim. Dort, und noch einmal später während einer Inhaftierung als junger Erwachsener, soll er selbst Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Familiäre Streitigkeiten darüber, bei wem er leben dürfe, sollen seine Kindheit geprägt haben.

Im Alter von 15 Jahren soll der Angeklagte von seiner Großmutter in eine inoffiziell geschlossene Ehe mit der eigenen Tante gedrängt worden sei. Einige Jahre später heiratete er seine jetzige Ehefrau. Deren Tochter, das spätere Opfer, war zum Zeitpunkt der Eheschließung noch so klein, dass sie in dem Glauben aufwuchs, der Partner der Mutter sei ihr leiblicher Vater.

Köln: Angeklagter von Anfang an geständig

"Erst in den letzten Jahren ist mir bewusst geworden, dass ich beim Anblick junger Mädchen sehr stark reagiere", hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären lassen. Seinem Mandanten sei bewusst, dass er Hilfe brauche, so Teworte. Anfangs habe der Angeklagte noch ein erfülltes Liebesleben mit seiner Frau gehabt. Mit der Zeit seien aber Differenzen entstanden. Alkohol habe auch eine Rolle gespielt. Als die Zuwendung seitens seiner Frau weniger geworden sei, habe der Angeklagte seinen Blick auf die Tochter gerichtet. Der Missbrauch habe begonnen, als das Kind sechs Jahre alt war.

"Meine Tochter ist ein sehr empfindsames Kind. An Gespräche ist sie immer sehr ernsthaft herangegangen. Sie ist ein gutes Kind und sehr schlau", hatte der Angeklagte selbst über seine Stieftochter gesagt. Immer wieder wand er sich verlegen auf seinem Stuhl, neigte er den Kopf so tief auf die Brust, dass nur noch sein Haarschopf zu sehen war.

"Es beschämt mich so", sagte er leise, als der Vorsitzende Richter ihn fragte, wie es zu den Taten gekommen sei. "Mein Gott, wie soll ich das sagen? Am Anfang hat sie sich nicht gewehrt. Sie war noch ein Kind, sie hat mich nur angeguckt", brachte er schließlich hervor. "Er ist offen genug, um zu sagen: Es wird mehr Taten gegeben haben als die hier angeklagten", so Rechtsanwalt Teworte. Präzisere Angaben seien aus der Erinnerung seines Mandanten heraus aber nicht möglich.

Verteidiger: Möglichkeit zur Therapie entscheidend

Zur Anzeige kam es, nachdem das Mädchen sich einem älteren Familienmitglied offenbart hatte. Schon ein Jahr vorher hatte sie in der Schule gegenüber einer Vertrauensperson Andeutungen gemacht, war dabei aber so vage geblieben, dass diese zunächst nur die weitere Entwicklung des Kindes beobachtete, weil konkrete Anhaltspunkte für eine Anzeige fehlten. Mit dem Urteil liegt die Kammer zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft gefordert hatte, und dem der Verteidigung: Teworte hatte sich dafür ausgesprochen, es möge "eine Sieben vorne stehen".

Entscheidend sei aber, dass sein Mandant schon während der Haft therapeutische Hilfe bekommen soll. Ohne ein Geständnis wäre ihm zufolge nicht nur eine längere Haft wahrscheinlich, sondern auch eine Therapie ausgeschlossen gewesen: "Es ist ein Urteil, mit dem der Angeklagte für seine Zukunft arbeiten kann. Sein Leben geht ja trotz allem weiter."

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlungen
  • Interview Günter Teworte, Pressestelle Landgericht
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