Als rechtswidrig eingestuft Oberverwaltungsgericht kippt Ausgangssperre in Hannover

Mit sofortiger Wirkung: Die Ausgangssperre im Kreis Hannover ist Geschichte. Das OVG Lüneburg hat die Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus als rechtswirdrig eingestuft.
In Hannover wird ab sofort die nächtliche Ausgangssperre wieder aufgehoben. Das geht aus einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor. Das OVG bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover.
Dieses hatte erklärt, dass die angeordnete Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover im Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig ist. Per Eilbeschluss wurde der Einwand der Region Hannover gegen den Beschluss vom 2. April zurückgewiesen, wie das OVG in Lüneburg mitteilte. Die Ausgangsbeschränkung sei keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße.
Seit dem 2. April galt die Regelung. 1,1 Millionen Einwohner in der Region Hannover durften zwischen 22 und 5 Uhr ihre Häuser und Wohnungen nur mit triftigem Grund verlassen.
- Nachrichtenagentur dpa
- "HAZ": "Nach Gerichtsurteil: Region Hannover hebt Ausgangssperre auf"