t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHannover

Barsinghausen: Illegales Autorennen mit zwei Toten – Urteil rechtskräftig


Zwei Kinder starben
Illegales Autorennen in Barsinghausen – Urteil rechtskräftig

Von dpa
Aktualisiert am 03.04.2025 - 18:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Urteil nach illegalem Autorennen rechtskräftigVergrößern des Bildes
Trümmerfeld nach illegalem Autorennen (Archivbild): Eine 42-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. (Quelle: Frank Tunnat/dpa/dpa-bilder)
News folgen

Es ist Tempo 70 erlaubt, aber mit fast 180 Sachen fahren zwei Autos nebeneinander. Am Ende sterben zwei Kinder. Der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil vom Landgericht Hannover bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen eine 42-jährige Frau nach einem illegalen Autorennen bestätigt. Sie muss lebenslang ins Gefängnis.

Im Juli 2024 hatte das Landgericht Hannover die Frau verurteilt, weil sie bei einem verbotenen Rennen zwei Kinder tödlich verletzt hatte. Ihr Mittäter erhielt eine vierjährige Haftstrafe.

Autorennen mit Tempo 180

In Barsinghausen bei Hannover lieferten sich die beiden im Februar 2022 ein Rennen mit nach Überzeugung des Landgerichts bis zu 180 km/h, obwohl nur Tempo 70 erlaubt war. In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihr Auto und kollidierte mit entgegenkommenden Fahrzeugen. Der Wagen einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert, wobei zwei Jungen im Alter von zwei und sechs Jahren starben. Mehrere Menschen wurden verletzt.

Das Gericht sah den bedingten Tötungsvorsatz als erfüllt an und verurteilte wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, eines illegalen Autorennens mit Todesfolge und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.

Auf die Revision der Verurteilten hin hätten sich weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof zu einem Beschluss vom 26. März mit. Das Landgericht habe festgestellt, dass die Verurteilten den Tod anderer in entgegenkommenden Autos für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätten. Es handele sich um einen sogenannten bedingten Tötungsvorsatz. Die Mordmerkmale der Heimtücke, der gemeingefährlichen Mittel und der niedrigen Beweggründe habe das Gericht als erfüllt angesehen.

Erstes Urteil wurde aufgehoben

Der Prozess musste im vergangenen Jahr neu verhandelt werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil vom April 2023 wegen Rechtsfehlern weitgehend aufgehoben hatte. Damals war die Hauptangeklagte zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, der Mitangeklagte zu vier Jahren. Ursprünglich fiel das Urteil wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom