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Amtsgericht Hannover warnt vor gefälschten Mahnungen zu Abfallgebühren


Amtsgericht warnt
Abwassergebühren: Gefälschte Mahnungen im Umlauf

t-online, t-online

10.01.2025 - 16:18 UhrLesedauer: 2 Min.
Brief mit der Aufschrift "Mahnung"Vergrößern des Bildes
Ein Brief mit der Aufschrift "Mahnung" (Symbolbild): Das Amtsgericht Hannover warnt vor den Schreiben. (Quelle: Christian Charisius/dpa/Archivbild/dpa)
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Betrügerische E-Mails mit gefälschten Mahnungen machen die Runde. Die falschen Schreiben drohen mit massiven Konsequenzen bei Nichtzahlung.

In den vergangenen Wochen kursierten wiederholt E-Mails mit angeblich vom Amtsgericht Hannover stammenden Mahnungen für Umweltabgaben. Darauf macht die Behörde in einer Mitteilung aufmerksam.

Die gefälschten Schreiben werden demnach unter der Anschrift des Gerichtes und mit dem Wappen des Landes Niedersachsens unter dem Betreff "Rückstand Abfallgebühren und Abwassergebühren" verschickt. Darin wird eine Umweltabgabe von 255,35 Euro gefordert.

Betrüger drohen mit "schwerwiegenden Folgen"

Die Betrüger kündigen bei Nichtbezahlung "schwerwiegende Folgen" in dem Schreiben an. Sie drohen etwa mit Pfändungen des Bankkontos und Einkommens, dem Besuch durch Gerichtsvollzieher und dem Verlust wertvoller Gegenstände wie Fahrzeuge oder Schmuck. "Im äußersten Fall wird diese Forderung an die Staatsanwaltschaft übergeben", heißt es in dem Schreiben weiter. "Zahlen Sie auch dann nicht, wird die Staatsanwaltschaft die Polizei anweisen, Sie unverzüglich festzunehmen und für mindestens 30 Tage in Gewahrsam zu nehmen."

Die falschen E-Mails werden laut Pressemitteilung des Amtsgerichts von der E-Mail-Adresse info@sae-backoffice.com verschickt und sind von einem Herrn "S. Eelckhout" unterzeichnet. Diese Person existiere beim Amtsgericht Hannover nicht, warnt die Behörde.

Falsche Mahnung zu Abwassergebühren erhalten: Was tun?

Wer ein solches Schreiben erhalten hat, hat die Möglichkeit, den Betrugsversuch beziehungsweise den Betrug bei der örtlichen Polizei oder über die jeweilige Onlinewache anzuzeigen. Zudem sollte das zuständige Amtsgericht darüber informiert werden. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sich an seine Bank wenden, um die Überweisung möglicherweise noch zu stoppen.

Das Amtsgericht rät dazu, Rechnungen und Mahnungen immer gründlich zu überprüfen. Es sollte kein Geld überwiesen werden, wenn die Hintergründe unklar sind. Im Zweifel sollten sich Bürger an den Absender wenden, um die Echtheit von Rechnungen bestätigen zu lassen. Dafür sollten immer die offiziellen Kontaktdaten genutzt werden – niemals die im gegebenenfalls unechten Schreiben.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung vom Amtsgericht Hannover (per E-Mail)
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