BGH bestätigt Urteil Hannovers Ex-Oberbürgermeister scheitert mit Revision in Rathausaffäre
Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Hannovers früheren Oberbürgermeister, Stefan Schostok, abgewiesen. Er wurde wegen Untreue verurteilt.
In der sogenannten Rathausaffäre ist der frühere Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok (SPD), vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der BGH teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass er die Revision Schostoks gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover verworfen habe. Das Landgericht hatte ihn vor einem Jahr wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro, also 9.000 Euro, verurteilt. (Az. 6 StR 299/22)
Dabei ging es um eine unberechtigte Monatszulage, die Schostoks früherer Büroleiter zwischen 2015 und 2017 erhalten hatte. Dem Urteil zufolge hatte Schostok seit Oktober 2017 erkennen können, dass die Zulagen für seinen Büroleiter rechtswidrig waren. Da er nicht einschritt, habe er seine Pflicht zum Schutz des städtischen Vermögens verletzt.
Schostock beteuert seine Unschuld
Die Vorgänge rund um die Zulagenzahlung sind als Rathausaffäre von Hannover bekannt. Die unrechtmäßige Praxis wurde im April 2018 beendet, nachdem sie bereits öffentlich geworden war. Schostok trat 2019 im Zuge der eskalierenden Affäre zurück. Er beteuerte zugleich allerdings immer seine Unschuld.
Der BGH befasste sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im April 2020 war Schostok in einem ersten Prozess freigesprochen worden, sein ehemaliger Büroleiter war zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof im Sommer 2021 jedoch auf und verwies sie zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.
Höhe der Strafe weiter unklar
Der frühere Büroleiter wurde dann freigesprochen, gegen Schostok verhängte das Landgericht die Geldstrafe. Der Personalreferent, der die Zulagen genehmigt hatte, war schon im ersten Verfahren rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Noch entschied der BGH aber nicht abschließend: Denn auch die Staatsanwaltschaft legte im Fall Schostok Revision ein. Ihr geht es nur um die Höhe der Strafe. Darüber berät der BGH noch.
- Nachrichtenagentur afp