Hoher Krankenstand S3, S4 und S5 eingeschränkt: Engpass im Stellwerk Frankfurt Süd

Der hohe Krankenstand im Stellwerk Frankfurt Süd beeinträchtigt den S-Bahn-Verkehr. Diese Strecken sind betroffen.
Der hohe Krankenstand beim Personal des Stellwerks Frankfurt Süd führt zu Einschränkungen im Verkehr der S-Bahn-Linien S3, S4 und S5. Wie die Deutsche Bahn (DB) mitteilt, kommt es ab aktuell zu einigen Änderungen im Fahrplan.
Betroffen sind folgende Zeiträume:
- Freitag, 28. März, 20 Uhr bis Samstag, 29. März, 8 Uhr
- Sonntag, 30. März, 0 Uhr bis Montag, 31. März, 6 Uhr
In diesen Zeitfenstern fährt die Linie S5 nur bis zum Hauptbahnhof statt weiter zur Station Frankfurt Süd. Die Linien S3 und S4 werden zwischen Kronberg/Bad Soden und Frankfurt durch Busse ersetzt. Die übrigen S-Bahn-Linien verkehren weiterhin regulär.
Reisende sollten sich vorab über aktuelle Reiseinformationen auf den Webseiten der Deutschen Bahn oder der RMV sowie in den Apps DB Navigator und DB Streckenagent informieren.
Herausforderungen in der Personalsituation
Die Deutsche Bahn hat in Frankfurt und Hanau schon länger einen Personalmangel in Stellwerken, der insbesondere abends immer wieder zu Verspätungen, Ausfällen und überfüllten Zügen führt.
Das Problem liegt laut DB im hohen Spezialisierungsgrad der Mitarbeitenden in den Stellwerken. Diese Fachkräfte müssen für die spezifische Technik und Region geschult sein – eine kurzfristige Ersetzung ist daher nicht möglich.
Um dem Personalengpass entgegenzuwirken, intensiviere die Bahn ihre Recruiting-Aktionen und Ausbildungsprogramme. Mit diversen Maßnahmen wie Werbekampagnen und Bewerbertagen sollen mehr Fachkräfte gewonnen werden. Bereits jetzt habe es knapp 2.000 Umschulungen jährlich sowie rund 850 neuen Auszubildende gegeben.
Weiterhin würden bundesweit zusätzliche Berufsschulklassen eröffnet sowie Simulationsanlagen installiert. Die Bahn geht davon aus, dass sich die Personalsituation in Frankfurt und generell in etwa Mitte bis Ende des Jahres bessern wird.
- deutschebahn.com: Pressemitteilung der Deutschen Bahn vom 27.03.2025
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