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Frankfurt: Klinik und Arzt müssen wegen Fehler Schmerzensgeld zahlen


Schwerste Behinderung bei Kind
Geburtsklinik muss 720.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Von t-online, osf

25.02.2025 - 15:07 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Eingang zum Oberlandesgericht in FrankfurtVergrößern des Bildes
Das Oberlandesgericht Frankfurt (Archivbild) hat ein Urteil des Landgerichts bestätigt. (Quelle: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Eine Klinik und ein Arzt müssen Hunderttausende Euro Schmerzensgeld zahlen. Zwei Gerichte sehen sie für die schwere Behinderung eines Kindes verantwortlich.

Wegen schwerer Behandlungsfehler bei einer Risikoschwangerschaft hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein Schmerzensgeld von 720.000 Euro gegen eine Geburtenklinik und einen Arzt betätigt. Eine Frau wurde laut dem Urteil fehlerhaft behandelt, was zu einer schweren Behinderung ihres Kindes führte, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Das Schmerzensgeld steht dem noch minderjährigen Kind zu, sagte eine Sprecherin.

Gericht sieht grobe Behandlungsfehler

Das Gericht bestätigt damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Demnach war es grob fehlerhaft, die Hochrisikopatientin in der Geburtsklinik im Frankfurter Raum zu behandeln. Dort habe es keine Möglichkeit zur intensiven, notfallmedizinischen Versorgung der Neugeborenen gegeben.

Die Mutter des Klägers war mit 37 Jahren erstmals schwanger gewesen. Es handelte sich den Angaben zufolge um eine hochriskante, eineiige Zwillingsschwangerschaft. Dennoch wurde sie laut dem Gericht von dem Arzt wochenlang stationär in einer Geburtsklinik behandelt, die aber keine Neugeborenenstation hatte.

Einer der Zwillinge starb schließlich im Körper der Mutter. Die Ärzte nahmen einen Notkaiserschnitt vor. Das überlebende Baby kam laut dem Gericht mit schwersten Hirnschäden zur Welt. Heute leide es anderem an einer ausgeprägten Entwicklungsstörung, Blindheit sowie einer starken Hörschwäche.

Gericht: "Behandlung von Frühchen extrem heikel"

Das Landgericht hatte die Klinik und den behandelnden Arzt zu dem hohen Schmerzensgeld verurteilt. Die Berufung der Beklagten scheiterte nun vor dem OLG. Die Richter sahen nach erneuter Beweisaufnahme mehrere grobe Behandlungsfehler bestätigt. Eine Hochrisikoschwangere hätte nur in einer Klinik mit neonatologischer Intensivversorgung behandelt werden dürfen, so das Gericht. Der 8. Zivilsenat betonte: "Die Behandlung von Frühchen ist extrem heikel. Durch jedwede auch nur kurzfristige Fehlversorgung drohen unmittelbar schwere Schäden."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagten könnten vor dem Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Sprecherin des Oberlandesgerichts
  • Mitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) am 25.02.2025 (Urteil vom 18.02.2025, Aktenzeichen 8 U 8/21)
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