Auch auf Außenterrassen Gastronomen in Hessen dürfen Joints verbieten
Seit Ostermontag dürfen Erwachsene Cannabis besitzen und konsumieren. Doch Gastronomen in Hessen haben das Recht, ihren Gästen das Rauchen von Joints zu verbieten.
Seit Ostermontag ist es Erwachsenen erlaubt, unter Auflagen Cannabis zu besitzen und zu konsumieren. Nichtsdestotrotz gibt es bundesweit Einschränkungen. Gastronomen in Hessen dürfen ihren Gästen etwa das Rauchen von Joints in Raucherräumen, Biergärten und auf Außenterrassen verbieten. Darauf weist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hin.
Gastronomen könnten dies etwa mit ihrem Hausrecht jeweils selbst entscheiden, sagt ein Sprecher des Dehoga Hessen. Nach dem neuen Gesetz könnten Probleme auftreten, weil der Konsum von Cannabis etwa unmittelbar neben Minderjährigen weiterhin strikt untersagt sei. "Wenn ich einen familienfreundlichen Betrieb mit Biergarten und Spielplatz hätte, würde ich mir ein Verbot auch überlegen", sagte der Dehoga-Sprecher.
Dehoga spreche keine generellen Empfehlungen für die Mitgliederbetriebe aus. "Bei Fragen können sie sich aber natürlich an uns wenden, dafür sind wir ja da", so der Sprecher. Ob Gaststätten und Restaurants in Hessen spezielle Hinweise zu Cannabis entwickeln, Schilder aufhängen oder Aufkleber bestellen, werde sich noch zeigen.
- Mit Material der dpa