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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Femizid in Mörfelden-Walldorf Bluttat bei Aldi: Neue Details zur Täter-Opfer-Beziehung
Vor einem Monat erschoss ein Mann eine Aldi-Angestellte und tötete sich anschließend selbst. Die Beziehung zwischen Täter und Opfer wird nun geklärt – der Oberstaatsanwalt gibt neue Details bekannt.
Am 15. Januar ereignete sich in Mörfelden-Walldorf eine Tragödie: Ein Mann betrat eine Aldi-Filiale und eröffnete das Feuer auf eine 38-jährige Angestellte. Anschließend tötete sich der Täter mit seiner Waffe selbst. Das Delikt ist nach wie vor Gegenstand von Ermittlungen. Jedoch kursieren in der Medienlandschaft einige Tatsachenbehauptungen, die offenbar nicht stimmen. Auf Anfrage von t-online berichtigt Oberstaatsanwalt Joachim Hauschild die Angaben zu Hintergründen der Beziehung von Täter und Opfer.
Opfer und Täter hatten nie eine gemeinsame Wohnung
Der Oberstaatsanwalt bestätigt, dass das Opfer und der Täter in der Vergangenheit eine Beziehung geführt hatten. Diese soll etwa ein halbes Jahr vor der Bluttat in die Brüche gegangen sein. Zusammengelebt hätten Opfer und Täter nie, wie der aktuelle Ermittlungsstand zeigt. "Der Täter hatte jedoch im Rahmen der Beziehung zeitweise in der Wohnung des Opfers in Mörfelden-Walldorf übernachtet und sich dort aufgehalten", erklärt Joachim Hauschild.
Nachdem die Beziehung vorbei war, stellte der 48-Jährige der Frau nach. In einem gesonderten Ermittlungsverfahren wurde ihm zur Last gelegt, sie im März 2023 im Streit geschlagen zu haben. Im November 2023 wurde deshalb beim Amtsgericht Groß-Gerau der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Wegen eines eingelegten Einspruchs war für den 15. Februar 2024 ein Hauptverhandlungstermin bestimmt worden. Dieser wird nicht stattfinden, denn Opfer und Täter sind tot.
Er sucht sie in der Aldi-Filiale auf – und tötet sie
Obwohl die Frau kurz vor der Tat eine Wegweisungsverfügung beantragt hatte, die auch erlassen wurde, suchte der Täter sie bei ihrer Arbeit im Supermarkt auf.
Was ist eine Wegweisungsverfügung?
Die polizeiliche Wegweisung soll sofortigen Schutz vor weiterer häuslicher Gewalt bieten und besteht aus einer Wohnungsverweisung und einem Rückkehr- und Betretungsverbot. Eine Wegweisungsverfügung kann nur dann beantragt werden, wenn Gewalt bereits stattgefunden hat.
Auch ein Kontaktverbot besteht während einer Wegweisungsverfügung. Die Polizei kann dem Gewalttäter darüber hinaus auch untersagen, bestimmte Orte aufzusuchen.
Zum Tatzeitpunkt soll das Opfer in der Aldi-Filiale Waren ausgezeichnet haben. Vor den Schüssen soll es zu einem Gespräch, nicht jedoch zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, erläutert Oberstaatsanwalt Joachim Hauschild.
Tötung durch drei Schüsse – Kunden erleben Tat mit
Der 48-jährige Täter eröffnete das Feuer. Drei Schüsse trafen die 38-Jährige am Oberkörper und am Kopf. Sie starb. Kurz darauf richtete er sich selbst mit einem Schuss aus seiner unregistrierten Waffe.
Während des Femizids waren in der Aldi-Filiale unbeteiligte Kunden anwesend. "Da schießt einer – schnell raus!", soll jemand Augenzeugenberichten zufolge gerufen haben. Doch die Türen zur Aldi-Filiale sollen zu diesem Zeitpunkt bereits verriegelt gewesen sein. Panik brach aus. Zeugen berichteten auch, dass sich die Aldi-Mitarbeiter im Dienst unmittelbar nach den Schüssen in einem Sicherheitsraum verbarrikadiert hätten. Dies kann die Oberstaatsanwaltschaft zum heutigen Zeitpunkt weder bestätigen noch dementieren. Dies sei derzeit Gegenstand der Ermittlungsarbeiten.
Menschen, die sich zum Tatzeitpunkt in der Filiale aufhielten, erzählten in Interviews mit "hr.de" und "rtl.de", dass die verriegelte Tür von einem Mann außerhalb der Filiale eingetreten worden sei, damit die Menschen aus dem Supermarkt hätten fliehen können. Eine t-online-Reporterin war am Tag nach dem Femizid vor Ort. Ein Defekt an der Eingangstür war deutlich zu sehen und warf bei den Anwohnern Fragen auf. Die Ermittlungen laufen weiter.
- Recherchen der Redaktion
- Mailverkehr mit Oberstaatsanwalt Joachim Hauschild (Ermittlungsstand: 13.2.2024)
- rtl.de: Mordopfer Aysel I. sah ihr Schicksal kommen – "Irgendwann gehe ich zur Arbeit und komme nicht mehr heim" (vom 18. Januar 2024)
- hr.de: "Getötete Kassiererin: Drei Schüsse in Kopf und Oberkörper" (17. Januar 2024)
- Reporterin vor Ort (am 16. Januar 2024)