1.600 Teilnehmer in Frankfurt Fünf Straftaten bei Pro-Palästina-Demo in Frankfurt
Im Rahmen einer Pro-Palästina-Demo kommt es am Samstag in Frankfurt zu mehreren Straftaten. Rund 1.600 Menschen gehen auf die Straße, um für ein Ende des Kriegs zu demonstrieren.
Nach einer juristischen Schlappe der Stadt Frankfurt haben am Samstag rund 1.600 Menschen an einer pro-palästinensischen Kundgebung in der Innenstadt teilgenommen. Bei der Versammlung sei es zu fünf Straftaten gekommen, teilte die Polizei am Abend mit.
Es handele sich um den Verdacht des Verbreitens gewaltverherrlichender Darstellungen, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und der Volksverhetzung. Die Polizei schritt nach eigener Aussage "konsequent und entschlossen ein", die mutmaßlichen Täter wurden von der Versammlung ausgeschlossen und die Demo um 18.30 Uhr beendet.
Raub bei Gegendemo – Täter festgenommen
Wie Bilder der Versammlung zeigen, waren auf dieser auch Plakate mit der Aufschrift "Nakba" zu sehen. Das Wort, das zu Deutsch so viel wie "Katastrophe" oder "Unglück" bedeutet, umschreibt die Erfahrung des Heimatverlustes palästinensischer Familien anlässlich der Staatsgründung von Israel im Jahr 1948. Immer wieder kommt es am 15. Mai, wenn die Palästinenser an den "Nakba-Tag" denken, zu blutigen und tödlichen Ausschreitungen.
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Bei einer Gegendemo mit dem Titel "In Solidarität mit israelischem Volk und Unterstützung vom Prinzen Reza Pahlavi" kam es nach Polizeiangaben zum Raub einer Israel-Flagge. Der Täter konnte nach kurzer Flucht festgenommen werden. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen des Verdachts einer Raubstraftat eingeleitet.
Verwaltungsgerichtshof kippt Verbot
Zuvor hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof wie auch schon die Vorinstanz entschieden, dass das Verbot der Stadt für die Aktion "Krieg beenden, Waffenstillstand in Palästina/Israel" keinen Bestand hat. Die Stadt habe keine hinreichend plausiblen Umstände dargelegt, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei der Versammlung befürchten ließen.
Die Prognose der Stadt beruhe weitestgehend auf bloßen Verdachtsmomenten und Vermutungen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Überdies könnten Auflagen erlassen werden und die Veranstalter selbst hätten angeboten, die geplanten Redebeiträge vorzulegen, sodass sie auf einen strafbaren Inhalt überprüft werden könnten.
- Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main vom 25. November 2023
- taz.de: "Kleinlaute Ratlosigkeit"