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Frankfurt: Jüdische Gemeinde entsetzt: Pro-Palästina-Demo darf stattfinden


Verwaltungsgericht hebt Verbot auf
Jüdische Gemeinde entsetzt: Pro-Palästina-Demo darf stattfinden

Von dpa
Aktualisiert am 14.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Pro-Palästina Kundgebung in FrankfurtVergrößern des Bildes
Eine Frau mit einem Schild mit der Aufschrift "Free Palestine" diskutiert mit einem Polizisten (Symbolbild): Die Kundgebung soll um 15 Uhr beginnen. (Quelle: Boris Roessler/dpa/dpa)
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Die verbotene anti-israelische Demo in Frankfurt kann doch stattfinden. Das Verwaltungsgericht hebt das Verbot auf. Zum Entsetzen der Jüdischen Gemeinde.

Die für Samstag (14.10.) von der Stadt Frankfurt verbotene anti-israelische Kundgebung kann doch stattfinden. Das Verbot sei rechtswidrig, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Freitagabend mit. Damit war die Anmelderin der pro-palästinensischen Versammlung auf dem Opernplatz erfolgreich mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.

Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main zeigte sich entsetzt von der Entscheidung. "Wir können das Ignorieren der Gefahren, das Überhören der Alarmsignale, das Tabuisieren dieses Hasses der pro-palästinensischen Organisationen durch die Justiz nicht verstehen und in keiner Weise nachvollziehen", heißt es in einer Mitteilung vom Freitagabend.

"Die durch ihre Initiatoren und Demonstrationsaufruf glasklar zu erkennende antisemitische und den Terrorismus verherrlichende Kundgebung darf also morgen durch unsere Frankfurter Innenstadt ziehen. Die für heute bereits angekündigte Hass-Welle auf Jüdinnen und Juden wird durch eine derartige Erlaubnis zu einem Hass-Tsunami."

Verdachtsmomente für Verbot nicht ausreichend

Die Stadt hatte die Demo "Ein freies Palästina" an diesem Samstag verboten. Das hessische Justiz- und das Innenministerium hatten für Straftaten im Zusammenhang mit den Terrorangriffen konsequentes Vorgehen und die Härte des Rechtsstaats gefordert. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Deutschland zum Ort für widerwärtige Agitation der Hamas oder anderer Terrorgruppen wird", betonten Justizminister Roman Poseck und Innenminister Peter Beuth (beide CDU).

Laut dem Verwaltungsgericht ist ein Demoverbot aber nur bei erkennbar unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit möglich. Verdachtsmomente reichten nicht aus. Ein Verbot könne nur das letzte Mittel sein gegenüber weniger einschneidenden Maßnahmen wie etwa bestimmte Einschränkungen der Versammlung.

Auch "der Hinweis auf die hohe Emotionalität und Belastung der Gesellschaft durch den Nahostkonflikt" könne zu keiner anderen rechtlichen Bewertung führen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Veranstalterin der Demo festgenommen

Unabhängig davon nahm die Polizei am Freitag zudem die Veranstalterin der Demo vorläufig fest. Sie habe bei einem auch live gestreamten Pressestatement die Massaker der Hamas am vergangenen Wochenende geleugnet und verharmlost, sagte ein Polizeisprecher. Es werde auch ermittelt, ob es sich bei den Äußerungen der Veranstalterin und einer weiteren Person um Volksverhetzung handele. Am Freitagabend ergänzte ein anderer Polizeisprecher, bei der Kundgebung am Samstag werde es "ausreichend Einsatzkräfte in der ganzen Stadt" geben.

Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main rief alle Menschen dazu auf, am Samstag gemeinsam friedlich für Solidarität mit Israel zu demonstrieren – und gegen Israel-Hass und Antisemitismus ein Zeichen zu setzen. "Wir rufen unser Bündnis 'Frankfurt vereint gegen Antisemitismus' auf, zu mobilisieren und unseren Bündnisnamen morgen durch die Anwesenheit auf der Solidaritätsdemonstration um 15 Uhr auf dem Paulsplatz in die Tat umzusetzen", hieß es.

Polizei löst verbotene Demo in Kassel auf

In Kassel setzte die Polizei am Freitag ein Versammlungsverbot der Stadt gegen eine pro-palästinensische Kundgebung durch – hier hatte es vorerst keine Gerichtsentscheidung gegeben. Die Polizei stoppte nach eigenen Angaben eine größere Gruppe, "die skandierend und auch Fahnen zeigend in Richtung Rathaus zog".

Gegen 65 Demonstranten leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung ein. Fünf Personen kamen vorübergehend in Polizeigewahrsam – drei zur Feststellung ihrer Identitäten und zwei wegen Straftaten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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