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"NSU 2.0"-Prozess in Frankfurt am Main: Ein Polizist soll Mittäter gewesen sein


"NSU 2.0"-Prozess
Betroffene kritisieren Polizei: Ein Polizist soll Mittäter gewesen sein

Von dpa, t-online, stn

Aktualisiert am 16.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Adressatinnen der "NSU 2.0"-Drohbriefe (von links nach rechts): Seda Basay-Yildiz und Janine Wissler.Vergrößern des Bildes
Adressatinnen der "NSU 2.0"-Drohbriefe (v.l.n.r.): Seda Başay-Yıldız und Janine Wissler. (Quelle: Metodi Popow / Future Image/imago-images-bilder)

Das Urteil im "NSU 2.0"-Prozess steht kurz bevor. Die Polizei weist unterdessen Vorwürfe zurück, dass Polizeibeamte Drohschreiben verfasst hätten.

"Es gibt keine rechten Netzwerke innerhalb der hessischen Polizei", sagte der Landesvorsitzende Jens Mohrherr am Mittwoch in Wiesbaden, einen Tag vor der erwarteten Urteilsverkündung im "NSU 2.0"-Prozess. Es sei klar, dass nicht hessische Polizeibeamte die Drohmails verfasst und versendet hätten. Die Polizei sei vorverurteilt und unter Generalverdacht gestellt worden.

Mohrherr weist damit die Kritik von mehreren Opfern der "NSU 2.0"-Drohschreiben – unter anderem die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die Schauspielerin İdil Baydar und die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler – zurück, die zuvor in einem gemeinsamen Schreiben erklärten, dass "weiterhin die Rolle von mindestens einem Polizeibeamten und einer Polizeibeamtin des 1. Frankfurter Polizeireviers ungeklärt" sei.

Sie erhoffen sich vom Gericht ein Signal, dass die Drohserie nicht vollständig aufgeklärt und die hessische Polizei durch die Verurteilung des Angeklagten auch nicht entlastet sei. "Deshalb hat die Nebenklage einen Freispruch für den Angeklagten in Bezug auf das erste Drohschreien beantragt", heißt es.

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Das erste Drohschreiben war am 2. August 2018 an Başay-Yıldız gerichtet worden. 90 Minuten zuvor wurden die privaten Daten von ihr und ihrer Familie fünf Minuten lang in polizeilichen Datenbanken abgerufen. In ihrer gemeinsamen Erklärung schreiben Başay-Yıldız, Wissler und weitere Betroffene, dass der Angeklagte nach der Beweisaufnahme die Daten "nicht durch einen Anruf auf dem Revier" erhalten haben konnte und dass er nicht die technischen Mittel zum Versenden dieses ersten Drohfaxes hatte. "Hingegen hat die Beweisaufnahme für den Datenabruf und das Verschicken des Drohfaxes einen plausiblen Alternativtäter ergeben: Den Beamten des 1. Polizeireviers Johannes S."

Angeklagten erwartet hohe Haftstrafe

Im "NSU 2.0"-Prozess muss sich Alexander M. aus Berlin wegen Bedrohung, Beleidigung und Nötigung verantworten. Er ist der mutmaßliche Verfasser von rund 80 mit "NSU 2.0" unterzeichneten Drohschreiben unter anderem gegen Politikerinnen und Rechtsanwälte in mehreren Bundesländern. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Der Name "NSU 2.0" spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" und die von ihr verübten Morde an.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Twitter
  • Nachrichtenagentur dpa
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