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Frankfurter Oberstaatsanwalt wegen Korruption angeklagt


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Unter Korruptionsverdacht
Bestechlichkeit in 101 Fällen − Anklage gegen Frankfurter Oberstaatsanwalt


Aktualisiert am 02.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Frankfurt am MainVergrößern des Bildes
Ein Verhandlungssaal im Landgericht in Frankfurt am Main (Symbolbild): Ein Oberstaatsanwalt muss dort demnächst auf der Anklagebank Platz nehmen. (Quelle: Fredrik von Erichsen/Archiv/dpa)

Ein Oberstaatsanwalt und ein befreundeter Unternehmer sind unter anderem wegen Korruption, Steuerhinterziehung und schwerer Untreue angeklagt worden. Die Anklageschrift umfasst rund 260 Seiten. Den Männern drohen 15 Jahre Haft.

Die Anklageschrift hat es in sich: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft einem 55-jährigen Oberstaatsanwalt 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, 55 Fälle der schweren Untreue sowie Steuerhinterziehung in neun Fällen zu. Der jetzt 56 Jahre alte mitangeschuldigte Unternehmer ist der gewerbsmäßigen Bestechung in 82 Fällen sowie des Subventionsbetruges in 4 Fällen im Zusammenhang mit der Erlangung von Corona-Hilfen in Höhe von über 40.000 Euro im Jahr 2020 verdächtig. Gegen die Männer erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

Den im Jahr 2019 aufgenommenen Ermittlungen zufolge gründete und leitete der Unternehmer aus dem Hochtaunuskreis in Absprache mit dem Oberstaatsanwalt im Jahr 2005 eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstattung von Gutachten für Justizbehörden bestand, teilt die Staatsanwaltschaft mit. In den letzten 10 Jahren soll das Unternehmen hierdurch und durch die Erstattung sonstiger Dienstleistungen mehr als 90 Prozent seiner Einnahmen aus Gutachtenvergütungen von hessischen Justizbehörden in Höhe von über 12,5 Millionen Euro aufgrund von Aufträgen des angeschuldigten Oberstaatsanwaltes erzielt haben.

Weiter heißt es, dass gegen den Oberstaatsanwalt der Verdacht bestehe, dem Unternehmen zu Dienstleistungsaufträgen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Kliniken wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs verholfen zu haben. Als Gegenleistung soll der Unternehmer einen Teil der Erlöse an den 55-jährigen Oberstaatsanwalt weitergeleitet haben. Im Zeitraum von August 2015 bis Juli 2020 sollen laut Staatsanwaltschaft auf diese Weise Zahlungen in Höhe von rund 280.000 Euro an den Oberstaatsanwalt geflossen sein.

Oberstaatsanwalt erhielt Schmiergeld in Höhe von 66.000 Euro

Diesem wird ferner vorgeworfen, von den Geschäftsführern eines Unternehmens, das mit der forensischen Datenauswertung in Ermittlungsverfahren beauftragt war, mit 66.000 Euro bestochen worden zu sein. Als Leiter der von ihm mitkonzipierten Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht kam dem Oberstaatsanwalt eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land Hessen als Dienstherrn zu. In diesem Zusammenhang wird ihm zur Last gelegt, monatlich Rechnungen, deren Beträge fehlerhaft waren und ihm bekannt gewesen sein soll, abgezeichnet und zur Anweisung freigegeben zu haben. Hierdurch entstand dem Land Hessen laut Anklageschrift ein Vermögensschaden in Höhe von knapp 645.000 Euro.

Gegen den Oberstaatsanwalt besteht zudem der Verdacht der Steuerhinterziehung. Er soll die an ihn geleisteten Schmiergeldzahlungen sowie Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie den Finanzbehörden gegenüber nicht erklärt und dadurch Steuern in Höhe von über 185.000 Euro hinterzogen haben. Laut Staatsanwaltschaft befanden sich die beiden Angeschuldigten nach ihrer Festnahme im Juli 2020 bis Mitte September 2020 in Untersuchungshaft. Der Oberstaatsanwalt wurde nach seiner zwischenzeitlichen Haftentlassung aufgrund eines neuen Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main Ende Januar 2022 ein weiteres Mal festgenommen und befindet sich seitdem erneut in Untersuchungshaft.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft drohen den Männern jeweils Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. Gegen weitere in dem Zusammenhang beschuldigte Personen, darunter zwei Beamte des höheren Justizdienstes, dauern die Ermittlungen noch an.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 2. Juni 2022
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