Vor Oberverwaltungsgericht 84-jähriges Ehepaar klagt auf Corona-Impfung
In Nordrhein-Westfalen ist ein
Zwei über 80 Jahre alte Eheleute aus Essen, die schnell gegen Covid-19 geimpft werden wollen, haben das Oberverwaltungsgericht (OVG) eingeschaltet. Nach Angaben einer Sprecherin haben die beiden 84-Jährigen am Donnerstag Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in der Vorinstanz eingelegt. Dort waren sie am 11. Januar mit ihrem Wunsch gescheitert.
Ehepaar soll auf Termin in Impfzentrum warten
Die Eheleute hatten argumentiert, dass sie als über 80-Jährige dem höchsten Risiko ausgesetzt seien und dass es rechtswidrig sei, dass zunächst alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime geimpft würden; auch die, die noch nicht 80 sind. Das Verwaltungsgericht aber wies das zurück. Das Ehepaar müsse auf die Öffnung der Impfzentren und die Terminvergabe warten.
Ein Anspruch auf Impfung bestehe nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe. Das Schutzbedürfnis in den Pflegeheimen sei ungleich höher. Dies entspreche den Erkenntnissen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Die Über-80-jährigen, die noch in häuslicher Umgebung wohnten, seien deutlich weniger Kontakten ausgesetzt als die Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims. Wann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in der Sache entscheidet, ist offen.
- Nachrichtenagentur dpa