Kontrolleure finden Schimmel Bekanntes Restaurant in Essen vorübergehend geschlossen

Zwischen Deckenkassetten entdeckten Kontrolleure Nagerkot, in der Küche verdorbene Speisen. Nach gründlicher Reinigung durfte das Lokal wieder öffnen.
Die Lebensmittelkontrolleure der Stadt Essen haben bei einer Inspektion des Restaurants "The Ash" an der Lindenallee gravierende Hygienemängel festgestellt. Bei der Kontrolle am 20. März wurden so schwerwiegende Verstöße aufgedeckt, dass eine sofortige Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet wurden.
Besonders alarmierend war der erhebliche Schadnagerbefall im Lokal. Die Kontrolleure fanden "erhebliche Mengen an Nagerkot" im Umkleideraum für Damen auf dem Fußboden, zwischen der Halterung der Deckenkassetten sowie im Müllraum.
"The Ash" in Essen: Liste der Hygieneverstöße ist lang
Die Liste der Hygieneverstöße ist lang: In der Küche waren zahlreiche Bereiche stark verschmutzt. Der Konvektomat wies von innen "alte, verkrustete Produktreste" auf, der Wrasenabzug war "stark altfettig verunreinigt". Auch die Gastronorm-Bleche (standardisierte Behälter für die Speisenzubereitung und -lagerung), der Bereich unter der Grillplatte sowie die Pfannenplatte zeigten starke Verschmutzungen mit alten Essensresten und Fettkondensat.
Bei der Lagerung von Lebensmitteln stellten die Prüfer weitere Mängel fest: Kartoffelpüree wurde "in einer Flüssigkeit schwimmend" aufbewahrt. Angeschnittene Avocados und roher Thunfisch lagerten in direktem Kontakt miteinander, wobei die Kühltemperatur des Fischs mit vier Grad Celsius als unzureichend eingestuft wurde.
Zudem war der Tiefkühlschrank für Speiseeis wegen einer ausgefallenen Sicherung nicht in Betrieb. Aus den Bodenabläufen strömte "ein starker, unangenehm muffig-fäuliger Geruch" und die Reinigungsgeräte in der Vorbereitungsküche waren mit "schwarzschmierigen Belägen verunreinigt".
Nach angeordneter Grundreinigung darf "The Ash" wieder öffnen
Nach Angaben der Behörde wurde bei einer Nachkontrolle am Folgetag festgestellt, dass die angeordnete Grundreinigung ausreichend durchgeführt worden war. Daraufhin wurde der Betrieb wieder freigegeben. Zudem wurden Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Veröffentlichung dieser Kontrollergebnisse erfolgte gemäß § 40 Abs. 1a Nr.3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), da Verstöße vorlagen, bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
- lebensmitteltransparenz.nrw: Überwachungsergebnisse
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