Startchancen-Programm NRW-Schulministerium und RuhrFutur kooperieren

Das NRW-Schulministerium und RuhrFutur arbeiten zusammen, um Schulen im Ruhrgebiet zu unterstützen. An welche Schulen das Förderprogramm sich richtet.
In Essen kooperieren das NRW-Schulministerium und die RuhrFutur gGmbH künftig im Rahmen des Startchancen-Programms. Eine Kooperationsvereinbarung wurde unterzeichnet. "Wo Schulen vor besonders vielen Herausforderungen stehen, sollen sie von uns auch besonders viel Aufmerksamkeit und Unterstützung bekommen", erklärte NRW-Schulministerin Dorothee Feller. Das Programm richtet sich speziell an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler.
Ein zentraler Bestandteil des Programms ist die personelle Unterstützung durch Studierende als Lernbegleiter. Sie entlasten Lehrkräfte, indem sie Schülern bei Fragen zum Unterricht helfen. Zusätzlich fördert RuhrFutur kommunale Kooperationen, insbesondere den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule, um frühzeitig die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken.
Verschiedene Förderungsangebote zur Auswahl
Weitere Schwerpunkte des Programms sind die Zusammenarbeit zwischen Schule und Familie sowie die Verankerung von Schulen im Stadtteil. Die 370 Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen können aus verschiedenen Angeboten zur Förderung auswählen, um ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen. "Für ein leistungsfähiges und chancengerechtes Bildungssystem arbeiten alle relevanten Bildungsakteure im Ruhrgebiet eng zusammen", betonte Garrelt Duin, Regionaldirektor des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Der RVR ist seit Jahresbeginn Mehrheitsgesellschafter bei RuhrFutur.
Gegründet wurde die RuhrFutur gGmbH 2013 von der Stiftung Mercator, die weiterhin als Minderheitsgesellschafterin agiert. Ziel der Gesellschaft ist es, allen Kindern und jungen Menschen gleiche Chancen auf Bildungserfolg zu bieten – unabhängig von ihrer Herkunft – mit einem besonderen Fokus auf Schulen in herausfordernden Lagen.
- Pressemitteilung des Regionalverbands Ruhr vom 12. März 2025 (per E-Mail)
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