Gemeinnützige Träger skeptisch Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger geplant
Geht es nach dem Dezernenten für Soziales und Arbeit, sollen Empfänger von Bürgergeld der Allgemeinheit etwas zurückgeben und gemeinnützige Arbeit leisten – sonst drohen Kürzungen.
Die Stadt Essen plant, eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger einzuführen. Leistungen sollen gekürzt werden, wenn Empfänger nicht in gemeinnützigen Einrichtungen arbeiten. Der WDR hatte zuerst darüber berichtet.
Peter Renzel, Dezernent für Soziales und Arbeit in Essen, hat ein Konzeptpapier für das NRW-Arbeitsministerium erstellt, um diese Maßnahme zu unterstützen. Das Bürgergeld werde schließlich vom Steuerzahler, also der Allgemeinheit, aufgebracht, begründete Renzel im WDR.
Die Stadt bestätigt auf t-online-Nachfrage die Existenz des Konzeptpapiers. "Hintergrund ist, dass es eine Bürgergeldreform geben soll. Aus Essen kommt ein Konzeptpapier, das einen sogenannten 'Work First-Ansatz' nach niederländischem Vorbild vorsieht", erklärt eine Stadtsprecherin.
Essen verfolgt "Work First-Ansatz" nach niederländischem Vorbild
Arbeit und Beschäftigung müssten demnach wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. "Diejenigen, die im Leistungsbezug, aber erwerbsfähig sind, sollen nach einem 'Work First'-Ansatz trotzdem etwas leisten. Für das Gemeinwohl", so die Sprecherin weiter.
Das bedeute, dass jeder, der eine Leistung bekommt und drei Stunden am Tag arbeiten kann, dazu verpflichtet werden soll, eine vom Jobcenter zugewiesene gemeinnützige Arbeitsgelegenheit anzunehmen. Gemeinwohlarbeit sei die niederschwellige Form der Beschäftigungsförderung. "Die nicht-Erwerbsfähigen werden weiterhin durch das Sozialamt betreut", betont die Sprecherin auf Nachfrage.
Das Konzeptpapier sei mittlerweile dem MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Anm. d. Red.) zur Verfügung gestellt worden. Es gehe darum, die Expertise der Kommunen in die anstehende Bürgergeldreform einfließen zu lassen. "Die Kommunen müssen dabei mit am Tisch sitzen. Deshalb erarbeitet auch eine Arbeitsgruppe beim Deutschen Städtetag derzeit eine Position", heißt es in den Ausführungen der Stadt.
Gemeinnützige Träger sehen Renzels Vorschlag kritisch entgegen
Gemeinnützige Träger äußern gegenüber dem Vorhaben jedoch Skepsis. Sie haben bisher die Erfahrung gemacht, dass die Fehlzeiten bei Bürgergeldempfängern hoch sind und es viel Aufwand erfordert, diese Menschen zur Arbeit zu motivieren und anzuleiten.
- wdr.de: "Essen will Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger"
- Anfrage bei der Stadt Essen am 16. Januar 2025 (per E-Mail)