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Duisburg: 35-Jähriger soll Nacktbilder als "Mädchen" verschickt haben


Prozess in Duisburg
35-Jähriger soll sich als Mädchen ausgegeben und Nacktbilder verschickt haben

Von t-online, tht

23.08.2023Lesedauer: 1 Min.
WhatsApp-Gruppe: Das WhatsApp-Gruppenbild kann nicht immer von jedem Teilnehmer geändert werden.Vergrößern des Bildes
WhatsApp-Chat (Symbolbild): Ein 35-jähriger Mann muss sich am Landgericht aufgrund des Vorwurfs des Versendens pornografischer Inhalte an Jugendliche verantworten. (Quelle: Silas Stein/imago-images-bilder)
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Im Netz soll er sich als 13-jähriges Mädchen ausgeben und an Jungen Nacktbilder verschickt und angefragt haben. Wegen sexuellen Missbrauchs sitzt er bereits in Haft.

Ein 35-jähriger Mann aus Wesel soll sich im Internet als 13-jähriges Mädchen ausgegeben und mit Jungen im Alter von elf bis 14 Jahren Kontakt aufgenommen haben. Ihm wird vorgeworfen, den Jungen über den Nachrichtendienst WhatsApp Nacktfotos geschickt und von ihnen auch Nacktfotos und Videos verlangt und bekommen zu haben. Der WDR hatte hierüber berichtet.

Der Angeklagte soll demnach in einer Kinder- und Jugendschutzeinrichtung gearbeitet haben und einige seiner Opfer von dort kennen. Laut Angaben des Gerichts wurde der Mann bereits zu drei Jahren Haft verurteilt und sitzt bereits im Gefängnis. Sollte es am Mittwoch zu einem weiteren Haft-Urteil kommen, werde dies mit der bereits rechtskräftigen Haftstrafe addiert. Mein einem Urteil wird noch am Mittwoch gerechnet.

Verbreitung von Kinderpornografie steigt beständig

Die Polizei appelliert: "Die Verbreitung von Kinderpornografie über digitale Medien steigt beständig. Dabei stellen die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie strafbare Handlungen dar. Hinter jeder kinderpornografischen Abbildung steht der Missbrauch bzw. die Vergewaltigung eines schutzlosen Kindes."

Sollten Bürgerinnen und Bürger unaufgefordert Dateien mit kinderpornografischen Inhalten zugesandt werden oder solche Inhalte zufällig beim Surfen im Internet entdecken, bittet die Polizei diese nicht abzuspeichern, sondern wenden Sie sich bitte direkt an ihre örtliche Polizei, um weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Sicherung von Beweisen, abzusprechen.

Verwendete Quellen
  • WDR.de: Guten Morgen NRW
  • Sitzungsplan des Landgerichtes Duisburg vom 23. August 2023
  • Auskunft der Pressestelle des Landgerichts Duisburg
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