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Hauseinsturz in Düsseldorf: Urteile im Prozess wegen fahrlässiger Tötung


Prozess um Hauseinsturz
Bauleitung und Architektin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 03.04.2025 - 15:31 UhrLesedauer: 1 Min.
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Bei dem Einsturz bei Bauarbeiten an dem Haus im Juli 2020 waren zwei Arbeiter unter tonnenschweren Trümmern begraben worden (Archivfoto). (Quelle: Gerhard Berger/dpa/dpa-bilder)
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Nach fast fünf Jahren und einem langwierigen Prozess am Düsseldorfer Landgericht steht das Urteil im Einsturz-Prozess fest. Der dramatische Vorfall hatte zwei Menschenleben gefordert.

Fast fünf Jahre nach dem Einsturz eines Hauses, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren, hat das Landgericht Düsseldorf drei von fünf Angeklagten am Donnerstag (3. April) verurteilt.

Die Architektin des Gebäudes wurde zu einem Jahr und zehn Monaten, der Bauleiter aus Solingen zu zwei Jahren und der Subunternehmer zu einem Jahr Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und Baugefährdung verurteilt. Die Strafen wurden allesamt zur Bewährung ausgesetzt. Der Statistiker und der Bauunternehmer wurden freigesprochen, da keine Verantwortlichkeit festgestellt wurde.

Tragende Wand durchbrochen

Das Gebäude in einem Hinterhof sollte saniert werden. Dabei war laut Anklage auf Basis falscher statischer Berechnungen im Erdgeschoss eine tragende Wand durchbrochen worden, was das Haus zum Einsturz brachte. Zwei Bauarbeiter im Alter von 35 und 39 Jahren kamen dabei ums Leben.

Bei dem Einsturz bei den Bauarbeiten an dem Haus im Juli 2020 waren die zwei Arbeiter unter tonnenschweren Trümmern begraben worden. Nach Überzeugung des Staatsanwalts haben die Angeklagten bei Planung, Vorbereitung und Überwachung der Bauarbeiten ihre Sorgfaltspflichten massiv verletzt: "An dem Bauvorhaben haben zu viele inkompetente Menschen in führender Position mitgearbeitet", sagte er. Der Prozess am Düsseldorfer Landgericht hatte im Oktober vergangenen Jahres begonnen. Eine Woche bleibt nun Zeit, um Revision einzulegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Auskunft des Landgerichts Düsseldorf
Transparenzhinweis

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