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Düsseldorf: Verfahren – Geldstrafe für 58-Jährigen in Spionage-Verfahren


Strafprozess in Düsseldorf
Geldstrafe für 58-Jährigen in Spionage-Verfahren

Von dpa
Aktualisiert am 24.03.2025 - 16:59 UhrLesedauer: 1 Min.
Prozessgebäude des OLGVergrößern des Bildes
Polizisten sichern das Gebäude (Symbolbild): Ein Spionage-Prozess gegen einen 58-Jährigen wurde eingestellt. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa/dpa-bilder)
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Ein 58-jähriger Türke soll Landsleute bei den türkischen Sicherheitsbehörden als Mitglieder der Gülen-Bewegung denunziert haben. Der Prozess gegen ihn war rasch beendet.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat ein Spionage-Verfahren gegen einen 58-jährigen Türken gegen Zahlung von 5.000 Euro eingestellt. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Mann geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen. Er habe anonym und aus eigenem Antrieb in Düren wohnende Landsleute bei den türkischen Sicherheitsbehörden als Mitglieder der sogenannten Gülen-Bewegung bezichtigt.

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Die Gülen-Bewegung des gleichnamigen islamischen Predigers ist in der Türkei als Terror-Vereinigung eingestuft. In den Schreiben seien die Landsleute als "totale Staatsfeinde" bezeichnet worden, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft.

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger sagte, ihm habe er versichert, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. Schließlich stimmte er aber, wie auch die Bundesanwaltschaft, der Einstellung des Verfahrens gegen die Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro zu. Der Gerichtsbeschluss kann nicht angefochten werden, ist aber an die Erfüllung der Auflagen geknüpft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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