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Düsseldorf: Hier muss die Stadt 240 Bäume fällen – Das ist der Grund


Notwendige Arbeiten
Hier muss die Stadt insgesamt 240 Bäume fällen

Von t-online, gaa

06.08.2024Lesedauer: 1 Min.
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Bäume im Benrather Forst (Symbolbild): Die Stadt wird schon bald mit den Fällungen beginnen. (Quelle: Uwe Schaffmeister /imago-images-bilder)
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Nach Kontrollen muss die Verwaltung handeln und im Stadtgebiet 240 Bäume fällen. Die Verkehrssicherheit ist sonst nicht gewährleistet.

Die Stadt muss 240 Bäume fällen. Die Arbeiten sind nach Baumkontrollen nötig geworden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und beginnen in den kommenden Tagen. Vorab werden die Bäume auf besetzte Bruthöhlen und Nester untersucht.

Unter den 240 Bäumen sind 48 Straßenbäume und 192 in Grünanlagen. 123 Bäume sind bereits abgestorben, weitere 46 absterbend. Betroffen sind unter anderem:

  • Volksgarten (fünf Bäume)
  • Lantz'scher Park (ein Baum)
  • Schlosspark Benrath (19 Bäume; davon 13 abgestorben, einer absterbend, drei Stammfäule, zwei Pilzbefall)
  • Nordpark (drei Bäume)
  • Bolkerstraße (drei Bäume)
  • Südfriedhof (fünf Bäume)
  • Schlosspark Eller (29 Bäume; davon 18 abgestorben, sieben absterbend, vier Pilzbefall)
  • Südpark (zwei Bäume)
  • Schirmerstraße (ein Baum)
  • Adlerstraße (ein Baum)
  • Friedhof Unterrath (zwei Bäume)
  • Kaiserswerther Straße (zwei Bäume)
  • Römerstraße (ein Baum)
  • Duisburger Straße (ein Baum)
  • Rennbahnstraße (ein Baum)
  • Lenaustraße (ein Baum)
  • Grevenbroicher Weg (zwei Bäume)
  • Schlosspark Mickeln (drei Bäume)
  • Elbroichpark (vier Bäume)

Bevor die Arbeiten beginnen, informiert die Stadt Anwohner und Passanten mit Banderolen an den betroffenen Bäumen. Ziel der Stadt ist es, möglichst viele der Standorte erneut zu bepflanzen.

Für die Nachpflanzung der Straßenbäume veranlasst die Verwaltung sogenannte Umlaufverfahren. Dabei prüfen unter anderem die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die nahegelegenen Leitungstrassen und ihren Abstand zum Baumstandort. Ebenso sind notwendige Abstände zu den Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Düsseldorf vom 6. August 2024 (per E-Mail)
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