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Ausländer als Tatverdächtige: NRW will Polizei-Sprachregelung ändern


Ausländer als Tatverdächtige
NRW will Polizei-Sprachregelung ändern

Von t-online, pb

30.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Herbert Reul (CDU) bei einer Polizeiveranstaltung (Archivfoto): Er will die Kommunikation der Polizei verändern.Vergrößern des BildesHerbert Reul (CDU) bei einer Polizeiveranstaltung (Archivfoto): Er will die Kommunikation der Polizei verändern. (Quelle: IMAGO/Noah Wedel/imago)

Was erfährt man über die Tatverdächtigen nach einem schweren Verbrechen? Der Innenminister will die Sprachregelung der Polizei NRW lockern.

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen soll laut WDR und "WAZ" künftig die Nationalitäten aller Tatverdächtigen in ihren Pressemitteilungen nennen – unabhängig davon, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt. Die Staatsanwaltschaft soll der Zeitung zufolge aber eine Art Vetorecht aber behalten können.

Ziel der Pläne von Innenminister Herbert Reul (CDU) ist es den Berichten zufolge, die Polizei transparenter wirken zu lassen – und zugleich auch entlastet zu werden, da die Pressestellen der Ermittler immer wieder Fragen nach der Nationalität der Tatverdächtigen erhalten hatten.

Der Plan hängt wohl dabei auch mit der jüngsten Kriminalitätsstatistik zusammen, in der es einen merklichen Anstieg von Tatverdächtigen ohne deutschen Pass gegeben hatte: Diese war zu dem Schluss gekommen, dass 34,9 Prozent der in NRW im vergangenen Jahr ermittelten Tatverdächtigen keinen deutschen Pass hatten – bei den Mehrfachtätern stammten rund 40 Prozent aus dem Ausland.

Andere Bundesländer folgen dem Pressekodex

Für die Umsetzung dieser neuen Sprachregelung ist eine Änderung des Medienerlasses erforderlich. Laut dem WDR soll die Neuregelung voraussichtlich ab Herbst in Kraft treten. Bisher orientierte sich der Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei aus dem Jahr 2011 weitgehend am Kodex des Deutschen Presserats. Dieser sieht vor, dass die Nationalität in der Berichterstattung grundsätzlich keine Rolle spielen darf, es sei denn, sie ist relevant für das Verständnis der Hintergründe einer Tat.

Der Pressekodex warnt davor, dass die Nennung der Nationalität nicht zu einer "diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führen" darf. Reine Neugier oder Vermutungen über einen Zusammenhang zwischen der Herkunft eines Täters und der Tat gelten demnach nicht als ausreichende Gründe für die Nennung der Herkunft.

Laut dem WDR sieht es das NRW-Innenministerium es als erwiesen an, dass sich "die mediale Befassung mit der Nennung der Nationalitäten deutlich verändert" habe, was eine Überarbeitung des Erlasses nun notwendig mache. Die anderen Bundesländer orientieren sich bei der Kommunikation ihrer Polizei am Pressekodex.

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