Nahe der Grenze Zoll beschlagnahmt 13.000 Tafeln Dubai-Schokolade
Der große Hype um die Dubai-Schokolade scheint vorbei, dennoch ist sie offenbar weiter beliebt: An der deutsch-tschechischen Grenze ist nun ein Transporter mit einer teuren Ladung angehalten worden.
Das Hauptzollamt Dresden hat in der Nacht auf Donnerstag (6. März) 13.000 Tafeln Dubai-Schokolade an einer Kontrollstelle in Hellendorf/Bahretal nahe der Grenze zu Tschechien sichergestellt. Zuvor alarmierte die Bundespolizei nach einer Kontrolle den Zoll, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Schokolade war demnach in einen Transporter mit schwedischem Kennzeichen geladen. Der 51-jährige Fahrer habe angegeben, aus Bulgarien zu kommen und auf dem Weg nach Schweden zu sein. Bei einer Überprüfung des Fahrzeugs stellte der Zoll nach eigenen Angaben zahlreiche Kartons fest – darin fanden sie die Dubai-Schokolade sowie Kleidung verschiedener Marken.
Transporter hatte auch gefälschte Uhren und Schuhe geladen
Die Beamten hätten daraufhin jeden Karton kontrolliert: "Mit Erfolg! Neben fast 13.000 Tafeln Dubai-Schokolade befanden sich in vielen Kartons rund 400 augenscheinlich gefälschte Artikel, darunter Uhren, Kleidungsstücke und Schuhe", so der Zoll. Außerdem habe man über 650 Packungen Honig, Cremes und Pasten sichergestellt, die laut Inhaltsangaben Potenzmittel enthielten und damit unter das Arzneimittelgesetz fallen würden.
In der Fahrerkabine habe der Zoll darüber hinaus Rechnungen für die mitgeführten Waren gefunden. Diese habe der Fahrer – entgegen seiner Aussage – nicht in Bulgarien erworben, sondern in der Türkei. Daher sei er verpflichtet, Zolldokumente für die Waren in der Europäischen Union vorzuweisen – die er den Angaben zufolge aber nicht mitführte.
Die Behörden eröffneten gegen den Fahrer unter anderem ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung von Einfuhrabgaben. Diese liegen laut Zoll alleine für die Schokoladentafeln bei fast 10.000 Euro. Weiterhin leitete demnach weitere Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie das Markengesetz ein.
- presseportal.de: Mitteilung des Hauptzollamtes Dresden vom 7. März 2025
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa