Endgültige Entscheidung AfD Sachsen darf als "gesichert rechtsextrem" bezeichnet werden
Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die AfD Sachsen darf weiterhin als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD Sachsen offiziell als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) wies die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Die Argumente des AfD-Landesverbandes in der Beschwerde hätten nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen gerichtet seien. Diese Bestrebungen richteten sich zudem gegen das Demokratieprinzip, hieß es in der damaligen Begründung.
Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr als rechtsextremistisch einstuft und beobachtet.
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- Nachrichtenagentur dpa