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Dresden: Kein Cannabis-Verbot auf Striezelmarkt & Frauenkirche-Weihnachtsmarkt


Glühwein, Gebäck und Grasgeruch?
Kein Verbot von Cannabis auf Dresdner Weihnachtsmärkten

Von t-online, mgr

23.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Blick auf das Eingangstor des Striezelmarkts in Form eines begehbaren erzgebirgischen Schwibbogens (Archivbild):Vergrößern des Bildes
Blick auf das Eingangstor des Striezelmarkts in Form eines begehbaren erzgebirgischen Schwibbogens (Archivbild): Dieses Jahr findet der Weihnachtsmarkt zum 590. Mal statt. (Quelle: IMAGO/Sylvio Dittrich)
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Wenn sich abends die Buden leeren, könnte auf Dresdens Weihnachtsmärkten ein neuer Duft einziehen. Ab 20 Uhr darf auf einigen Weihnachtsmärkten gekifft werden.

Wer in diesem Jahr den Striezelmarkt, den Advent auf dem Neumarkt oder die Dresdner Winterlichter besucht, darf dort ab 20 Uhr Cannabis konsumieren. Denn für die Dresdner Weihnachtsmärkte sind keine zusätzlichen Regelungen zum Cannabiskonsum geplant, teilte eine Sprecherin der Stadt der Nachrichtenagentur dpa mit.

Im Fall des Striezelmarkts, der etwa bis 21 Uhr geöffnet hat, dürfen Besucher demnach in der letzten Stunde Cannabis konsumieren.

Zwar ist der Konsum von Cannabis auch seit der Teillegalisierung weiterhin eingeschränkt. Rund um Spielplätze, Schulen, Sportstätten oder Kinder- und Jugendeinrichtungen bleibt Kiffen verboten. Davon gibt es in der Dresdner Altstadt aber wenig. Allerdings gelten fast alle Bereiche als Fußgängerzonen. Und dort darf zwischen 20 und 7 Uhr konsumiert werden.

Ein landesweites Verbot von Cannabiskonsum auf Weihnachtsmärkten ist in Sachsen nicht geplant. Somit liege im Ermessen der Kommunen, ob gesonderte Regelungen notwendig seien, teilte das Sozialministerium mit. Diese könnten eigenständig vor Ort entscheiden.

Torgau erklärt Weihnachtsmärkte zur "Cannabis-freien Zone"

Im Gegensatz zu Dresden geht die Stadt Torgau einen anderen Weg. Dort hatte der Stadtrat bereits im September ein explizites Verbot beschlossen und die Weihnachtsmärkte zur "Cannabis-freien Zone" erklärt. Konsum, Besitz und Weitergabe von Cannabisprodukten sind damit auch nach 20 Uhr untersagt. Die Regelung gilt bis 2028.

Für Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen zu Konsumverbotszonen sind laut Sozialministerium die Polizei und Ordnungsbehörden zuständig. Der Veranstalter kann ergänzend Kontrollen durchführen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • bubatzkarte.de: "Bubatzkarte"
  • Eigene Recherchen
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