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Cannabisgesetz in Dresden: So oft wird in Verbotszonen gekifft


Polizei zieht nach halben Jahr Bilanz
So wenige Cannabis-Verstöße gab es in Verbotszonen

Von t-online, mgr

12.11.2024 - 16:54 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Stadtgebiet ist voller roter Punkte: Trotz der vielen Verbotszonen in der Dresdner Innenstadt hat die Polizei erst drei Konsumenten in den ersten sechs Monaten nach der Teillegalisierung erwischt.Vergrößern des Bildes
Das Stadtgebiet ist voller roter Punkte: Trotz der vielen Verbotszonen in der Dresdner Innenstadt hat die Polizei erst drei Konsumenten in den ersten sechs Monaten nach der Teillegalisierung erwischt. (Quelle: Montage (imago))

Statt über 1.000 Verstößen registriert die Polizei in Dresden nur noch 98 Fälle in den ersten sechs Monaten nach der Teillegalisierung. Am Kontrolldruck habe sich allerdings nichts geändert.

Seit April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland weitgehend legalisiert – allerdings gelten Einschränkungen. So wurden in Dresden zwischen April und September 98 Verstöße gegen das neue Konsumcannabisgesetz registriert, teilte ein Polizeisprecher mit. Dazu zählen beispielsweise Fälle, in denen Menschen mehr als die erlaubten 25 Gramm Cannabis bei sich hatten.

Außerdem ist Kiffen ist in Dresden nicht überall erlaubt: Besonders in der Innenstadt gibt es viele Verbotszonen – in der Nähe von Spielplätzen, Schulen oder Kitas. In Fußgängerzonen besteht das Verbot zwischen 7 und 20 Uhr.

Trotzdem erwischten die Beamten zwischen April und September lediglich drei Konsumenten – alle drei in Fußgängerzonen.

Kontrollverhalten in Dresden sei unverändert

Wer in einer Verbotszone beim Kiffen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen. Außerhalb der Verbotszonen ist der Cannabiskonsum im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlaubt.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, vor Inkrafttreten der neuen Regelungen, verzeichnet die Polizei einen deutlichen Rückgang der Cannabis-Delikte. Von April bis September 2023 wurden noch 1.036 Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz erfasst.

Trotz der Legalisierung betont die Polizei, dass sich am Kontrollverhalten der Beamten nichts ändere: "Nach wie vor wird jedem Anfangsverdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit nachgegangen."

Verwendete Quellen
  • Antwort der Polizei Dresden auf Presseanfrage – per Mail eingegangen
  • bubatzkarte.de: "Bubatzkarte"
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