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Terrorprozess in Dresden: Mann wegen IS-Mitgliedschaft verurteilt


Terrorprozess in Dresden
IS-Mitglied zu Haftstrafe verurteilt

Von dpa, afp, yer

12.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen mutmaßlichen IS-KämpferVergrößern des BildesJustizbeamte führen den Angeklagten in den Gerichtssaal: Er soll für den IS-Geheimdienst gearbeitet haben. (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)

Er lebte in einem Asylheim in Sachsen, bis die Ermittler ihm auf die Schliche kamen. Jetzt hat ein Gericht ein ehemaliges IS-Mitglied zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Das Oberlandesgericht Dresden hat ein ehemaliges IS-Mitglied zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Iraker Iyad A.-J. sich 2013 dem Islamischen Staat anschloss.

Zunächst sei er im Irak Kämpfer für die Miliz gewesen. Zwischen Oktober 2014 und Juni 2017 habe er dann im Sicherheitsapparat des IS als Mitarbeiter des Geheimdiensts gearbeitet. Zuletzt sei er dort im Sicherheitsbereich der Rüstungsproduktion tätig gewesen. IS-interne Verwaltungsdokumente belegten seine Arbeit für den Geheimdienst, erklärte das Gericht.

Im sächsischen Freiberg verhaftet

Der 33-Jährige A.-J. war Mitte November im sächsischen Freiberg festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. In Freiberg lebte er in einer Unterkunft für Asylbewerber. Wann genau er nach Deutschland kam, ist unklar.

Die Ermittlungen gegen ihn führte die Bundesanwaltschaft, die im Mai Anklage erhob. Mitte Juli begann in Dresden der Prozess gegen A.-J. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts. Nach acht Verhandlungstagen fiel nun das Urteil.

Der Generalbundesanwalt hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt. Die Verteidigung hielt wegen der unaufgeklärten Herkunft der Dokumente eine Verurteilung auf dieser Grundlage für unzulässig. Im Falle einer Verurteilung hielt sie eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren für angemessen.

Anklage: Von IS-Chef persönlich beschenkt

Für das Gericht hatte sich die seit der Tat verstrichene lange Zeit als strafmildernd ausgewirkt. Zudem hätten sich in der Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für eine islamistische Gesinnung des Angeklagten ergeben.

Nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft wurde der Mann für seine Arbeit monatlich entlohnt. Der Anklage zufolge erhielt er vom damaligen IS-Chef Abu Bakr al-Baghdadi (1971-2019) einmalig 2.000 US-Dollar und eine Pistole der Marke Glock als Geschenk.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Nachrichtenagentur dpa
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