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Dresden: Frau will Schmuck verkaufen – verliert 40.000 Euro | Polizei warnt


Polizei warnt vor dieser Masche
Frau will Schmuck online verkaufen – und verliert 40.000 Euro

Von t-online, pb

17.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Wertvoller Ring (Symbolfoto): Eine Dresdnerin wollte Schmuck im Netz verkaufen – und wurde Opfer von Betrügern.Vergrößern des BildesWertvoller Ring (Symbolfoto): Eine Dresdnerin wollte Schmuck im Netz verkaufen – und wurde Opfer von Betrügern. (Quelle: Anna Galkovskaya/imago)

Ein simpler Schmuckverkauf wird für eine Dresdnerin zum Albtraum: Clevere Online-Betrüger nahmen der Frau ganze 40.000 Euro ab. Wie die Täter vorgingen.

Eine 47-jährige Dresdnerin ist Opfer eines ausgeklügelten Online-Betrugs geworden. Bei dem Versuch, Schmuck über eine Verkaufsplattform zu veräußern, verlor die Frau aus der Inneren Neustadt 40.000 Euro an die unbekannten Täter. Das teilte die Dresdner Polizei am Montag mit – und gab den Bürgern zugleich Tipps, wie man sich selbst vor den Betrügern schützen kann.

Was war passiert? Die Frau hatte am Sonntag Schmuck auf einer Online-Plattform zum Verkauf angeboten. Daraufhin meldeten sich laut der Polizei schon bald die Betrüger, die sich als interessierte Käufer ausgaben. Sie schickten der 47-Jährigen einen QR-Code, der angeblich zu einer Sofort-Überweisung führen sollte.

Doch stattdessen leitete der Code die Frau auf eine täuschend echt nachgeahmte Seite der Verkaufsplattform. Dort gab sie arglos ihre Kreditkartendaten ein. Die Täter gingen noch einen Schritt weiter und forderten die Dresdnerin auf, einen Auftrag über ihre Bank-App zu bestätigen. Erst später bemerkte das Opfer, dass ein erheblicher Geldbetrag von ihrem Konto abgebucht worden war. Die Betrüger hatten es geschafft, 40.000 Euro zu erbeuten.

QR-Codes beim Online-Verkauf: Polizei rät zur Vorsicht

Die Polizei warnt eindringlich vor solchen Betrugsmaschen. Sie rät zur Skepsis bei QR-Codes von Unbekannten und empfiehlt, ausschließlich die offiziellen Zahlungsmethoden der jeweiligen Verkaufsplattform zu nutzen. Kontodaten, Kartendaten oder TAN-Nummern sollten niemals am Telefon oder online preisgegeben werden.

Betroffene werden aufgefordert, im Zweifelsfall Rücksprache mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zu halten oder sich direkt an die Polizei zu wenden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • polizei.sachsen.de: Medieninformation vom 16.09.2024
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