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Terrorprozess in Dresden: Angeklagter bekam wohl Präsent von IS-Chef


Terrorprozess in Dresden
Vom damaligen IS-Chef bekam er ein persönliches Präsent

Von dpa
22.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagter Iraker sitzt im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts.Vergrößern des BildesEin wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagter Iraker sitzt im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts. (Quelle: Jan Woitas/dpa)

Vor dem Oberlandesgericht Dresden muss sich ein mutmaßlicher Ex-Kämpfer der Terrormiliz IS verantworten. Laut Anklage erhielt er einst eine Pistole und Geld vom Anführer.

Ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) steht seit heute in Dresden vor Gericht. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft legte der 33-jährige Iraker 2013 den Treueeid ab und kämpfte für den IS. Als Belohnung soll er vom ehemaligen IS-Chef Abu Bakr al-Baghdadi persönlich eine Pistole der Marke Glock und 2.000 US-Dollar erhalten haben.

Nach Verlesen der Anklageschrift erklärte der Verteidiger, dass sein Mandant vorerst keine Angaben machen werde. Neben der Teilnahme an mindestens zwei Kampfeinsätzen wirft ihm die Anklage vor, als Geheimpolizist in verschiedenen Einheiten des IS-Sicherheitsapparats im Nordirak gearbeitet zu haben. Dafür soll er einen monatlichen Lohn erhalten haben.

Wann genau der Angeklagte nach Deutschland kam, ist unklar. Zuletzt lebte er in einer Asylbewerberunterkunft in Freiberg, wo er im November 2023 festgenommen wurde. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft ging in der Anklage auch auf Hintergründe des IS ein, dessen Ziel die Errichtung eines Kalifats im Irak und Teilen Syriens sowie angrenzender Staaten war. Der IS sei gegründet worden, um Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verüben, hieß es. Zivile Opfer habe die Vereinigung in Kauf genommen. Jeder, der sich dem IS entgegenstellte, sei als Feind des Islam betrachtet worden.

Mehrere Tausend Kämpfer seien einem Kriegsminister unterstellt gewesen. Der Islamische Staat stehe für Selbstmordanschläge, Hinrichtungen, Folter, Massaker an der Zivilbevölkerung und Anschläge im Ausland. Grausame Hinrichtungen seien gefilmt und im Netz veröffentlicht worden. 2019 habe der IS als militärisch besiegt gegolten, Ableger seien aber bis heute aktiv, unter anderem in West- und Zentralafrika.

Anklage stützt sich auf Dokumente

Der Prozess findet am Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden statt. Den Vorsitz hat Richter Hans Schlüter-Staats. Die Anklage stützt sich auf Dokumente. Gespräche über eine Verständigung gab es nach Aussage des Vorsitzenden Richters bisher nicht. Für den Prozess in einem speziellen Gebäude des OLG sind bis September weitere sieben Termine angesetzt. Bei der Fortsetzung am Dienstag sollen vier Zeugen gehört werden, darunter ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Seit 2017 verhandelt der OLG-Staatsschutzsenat Extremismus- und Terrorismusverfahren in der zum Hochsicherheitssaal umgebauten Mensa einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Dort liefen bisher rund 20 Prozesse, auch besonders sicherheitsrelevante Verfahren mit vielen Angeklagten und entsprechend Verteidigern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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