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Bautzen: Silly-Sängerin Julia Neigel klagt gegen Corona-Regeln in Sachsen


Termin steht fest
Rocksängerin klagt gegen Sachsens Corona-Regeln

Von dpa, mgr

Aktualisiert am 05.02.2024Lesedauer: 1 Min.
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Rocksängerin Julia Neigel vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen (Archiv): Der erste Verhandlungstag im Juli 2023 wurde nach wenigen Minuten unterbrochen. (Quelle: Frank Zeising/imago-images-bilder)

Der Verhandlungstermin für die Klage von Julia Neigel ist festgelegt worden. Dabei geht es zunächst nur darum, ob die eingereichten Anträge zulässig sind. Wie es dann weitergeht.

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat für den 8. Februar eine Verhandlung anberaumt, um sich mit der Corona-Klage der Sängerin Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen zu befassen. Dabei wird zunächst erst einmal geprüft, ob die eingereichten Anträge zur Überprüfung der Corona-Maßnahmen zulässig sind, teilte das Oberverwaltungsgericht Bautzen am Donnerstag mit.

Je nach Ergebnis dieser Prüfung könnte ein weiterer Termin festgelegt werden, um zu entscheiden, ob die Corona-Regelungen rechtmäßig waren. Der erste Verhandlungstag im Juli 2023 wurde nach wenigen Minuten unterbrochen. Hier lesen Sie mehr dazu. Damals waren so viele Unterstützer angereist, dass einige vor dem Gerichtssaal warten mussten.

Vorwurf: Konzerte abgesagt – "ohne konkrete Hotspot-Regelung"

Konkret geht es Neigel um die Wirksamkeit von Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 und der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in einer später geänderten Fassung.

Die Sängerin kritisiert den Freistaat dafür, nach dem Ende der pandemischen Lage in Deutschland eine laut Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehene 2G-Impfpflicht für Konzerte eingeführt zu haben. Zudem habe der Freistaat, entgegen eines Verbots, alle Kulturbetriebe für Monate geschlossen.

Die ohne konkrete Hotspot-Regelung und parlamentarischen Beschluss angeordneten Kultur-Lockdowns müssten generell juristisch überprüft werden. Neigel sprach von "willkürlicher Handhabe".

Verwendete Quellen
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2024
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